Seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 weist das Regelwerk erstmals Angaben dazu auf, dass der reine Besitz eines Radarwarner-Navis nicht strafbar ist. Die Geräte an sich dürfen zwar benutzt werden, die Zusatzfunktion als Blitzerwarner muss jedoch ausgeschaltet sein. Somit ist das Navi mit Radarwarner im Auto an sich erlaubt.
Wer jedoch bei der Benutzung der Zusatzfunktion erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg erwarten. In diesem Fall kommen die gleichen Konsequenzen auf Sie zu, als hätten Sie ein Gerät verwendet, welches ausschließlich dem Zweck dient, vor Blitzern zu warnen.