Beiträge von Phryso

    Phryso

    Fokus!

    Es geht um das Keyless System.

    Gerne nochmal den Bericht lesen.

    Aber nicht in Verbindung mit einem Fahrzeugdiebstahl, sondern von Diebstahl von Gegenständen aus einem Fahrzeug. Und da zahlt die Hausratvesicherung jetzt nicht, weil das Fahrzeug nicht AUFGEBROCHEN wurde...


    Das urteil hat jetzt bestätigt, das die (Aus)Nutzung des Keyless Go System nicht als Aufbruch gilt sonder ein gewöhnlicher Diebstahl ist, also keine Deckung über die Außenversicherung...

    Phryso

    Du interpretierst da zu viel rein:


    Es ist egal wo das Fahrzeug steht.
    Das Problem ist, dass die Versicherung das Keyless nicht als ordnungsgemäßen Verschluss ansieht.
    Der Diebstahl des digitalen Schlüssels wird nicht mit dem Diebstahl eines gewöhnlichen Schlüssels gleichgesetzt.

    In der Folge könnte man sagen, dass das geklaute Auto auch nicht versichert ist denn es lässt sich ja Keyless öffnen.

    Oder anders: Deine Versicherungsbeiträge nehmen wir gerne. Den Schaden (nach Vertrag!) zahlen wir trotzdem nicht.

    Zumindest in den 90ern war es eben nicht egal wo das Fahrzeug steht, damit die Hausratversicherung aus dem Fahrzeug entwedete Gegenstände zahlt.

    Steht das Fahrzeug draußen, zahlt die Hausratversicherung nicht, da es dann lt. Versicherungsbedingungen der Diebstahl aus einem Fahrzeug ist, ergo Hausratversicherung greift nicht (die Teilkasko aber auch nicht!).

    Wird das Fahrzeug aber in einem Gebäude aufgebrochen, zählt es für die Hausratversicherung nicht als Auto sondern als verschlossener Gegenstand der in einem Gebäude aufgebrochen wird, also ähnlich einer Geldkassette oder einem Tresor, ergo zahlt die Hausratversicherung entwedete Kleidung, Fotoapparat etc.

    Ich war damals drei Jahre bei einer Versicherung beschäftigt und habe diesen Mist für meine Prüfung zum 'Versicherungsfachmann BWV' lernen müssen.

    Im rechtlichen Sinne ist es Diebstahl, wenn er das Auto so öffnet und unberechtigt entwendet, denn man sperrt ja ab und den Schlüssel bekommt der Dieb nicht mitgegeben.

    Kasko zahlt sowas schon.

    Wie ich schon schrieb, es geht hier um die Außenversicherung der Hausratversicherung und damit die zahlt muß es ein Einbruch und nicht 'nur' ein Diebstahl sein.

    Falls die Versicherungsbedingungen nicht geändert wurden, muß das Fahrzeug dafür zudem in einer (Tief)Garage / Parkhaus stehen.

    Zu meiner Zeit bei der Versicherung war es nämlich so, das dies 'der Aufbruch eines geschlosenen Behältnis in einem geschlossenen Raum' ist -> Hausrat zahlt gestohlene Kleidung, Kamera etc

    Passiert das gleiche auf einem normalen offenen Parkplatz -> Hausrat zahlt nicht

    Die Fahrzeugkasko zahlt keine gestohlenen Dinge aus einem Auto, außer sie waren vor dem Diebstahl fest mit dem Fahrzeug verbunden -> Radio, Navi...

    Ablasten des T32 wird dir kein TÜV Prüfer bei ~400 kg Zuladung machen, du mußt ja noch die Stützlast des Anhängers bei der möglichen Zuladung mit einberechnen!


    Wenn es dumm läuft ist der leer eh schwerer als in den Papieren steht, mein Pathfinder war z.B. 200 kg schwerer als in den Papieren stand und das zudem noch ohne den fiktiven 75 kg Fahrer der im Leergewicht eingerechnet ist. Leer lt. Papier inkl. 75 kg für den Fahrer ~ 2200 kg, echtes Gewicht ~2400 kg, also eine Differenz von 275 kg!


    Wenn überhaupt wäre das ablasten des Anhängers der einzige gangbare Weg.


    Die Anhängelast ist bei den Automatikmodellen grundsätzlich neidriger, 1680 kg beim 2,0 dci 4x4 CVT und bei max 8% Steigung 2000 kg.


    Der einfachste Weg wäre, den BE zu machen, über kurz oder lang wirst du da eh nicht drumherum kommen, denn deine zukünftigen Zugfahrzeuge werden deutlich größer und schwerer ausfallen müssen da die Hersteller die Anhängelasten bei den kleineren SUV etc beschränken, spätestens wenn die Hybride kommen und Diesel (so wie bei Nissan) nicht mehr zur Verfügung stehen.

    Besoffen?
    Von wem stammt der 1,6 DCI R9M Motor?
    Von Toyota oder was?

    Selbsterkenntnis ist ja schon mal der erste Weg zur Besserung.
    Also nächstes mal bitte ohne Alkoholgenuß posten. ;)


    Das 'R' bei dem Motor steht da nämlich für Renault(-Nissan) und nicht für Peugeot / Citroen aka PSA Group.

    Wenn man sich aber einen bekannten französischen Schummel Motor aus dem PSA Konzern kauft, muss man damit rechnen.
    Freut euch das der Diesel überhaupt mit Euro6 weiterfahren darf. :D

    Hier fährt keiner einen Diesel aus dem PSA Konzern, falsches Forum?

    Wo stehen die 'offiziellen Zahlen' von Nissan die du meinst?
    Wenn es im Prospekt ist:
    Dort muß(te?) lt. Gesetz noch immer der (niedrigere) NEFZ Verbrauch angegeben werden, die Steuer wird aber nach dem höheren WLTP Verbrauch berechnet.


    Das Gesetz, um das auf den WLTP zu ändern, sollte nach 2 Anläufen eigentlich zum Sommer 2021 geändert sein, ob das jetzt passiert ist weiß ich nicht.