@Nissanfan
Jetzt hast du mich so jeck gemacht, dass ich beim Händler nachgefragt habe.
Der Händler schreibt bei jedem KFZ, was Tageszulassung ist, Gebrauchtfahrzeug auf die Rechnung, weil es juristisch gesehen 2. Hand ist.
Abgesehen davon gilt immer, egal ob Tageszulassung, Kurzzulassung oder Einjähriger die Werksgarantie von 3 Jahren ab Tag der ersten Zulassung.
Das mit dem Jeck war nicht meine Absicht
Aber Garantie <> Gewährleistung .. Garantie freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung gesetzliche Regelung...
Ich hatte beim letzten Kfz ein Montagsautoauto erwischt und da war dem Händler die Garantie egal, lief alles auf Gewährleistung raus ...