Armes Deutschland. Ich vermute jedoch, daß das Problem hier liegt:
Wer die Kamera nur in Gefahrensituation aktiviert hat vielleicht bessere Chancen. Da dies nicht praktisch ist wäre eine Kamera empfehlenswert, die nur die letzten X Minuten speichert (sei es durch Knopfdruck oder durch Sensoren). Dann gibt es keine Langzeitaufnahme und man könnte behaupten, man hätte sie erst kurz vorher aktiviert.
Ich gehe davon aus, daß die Aufnahmen auch zugelassen werden, wenn es bei einem Unfall Schwerverletzte oder gar Tote gibt. Wenn es zu Überführung des Schuldigen beiträgt zahle ich auch gerne die 150 Euro.