Da stellt sich für mich sofort die Frage nach dem Haftungsausschluss : Im Vertrag drin oder nicht... siehe hier aus "www.bussgeldkatalog.org"
Besteht ein Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen von privat?
Nachdem wir geklärt haben, wann ein Rücktrittsrecht beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler besteht, gehen wir nun näher auf den äußerst beliebten Privatkauf ein. Bei einem gewerblichen Verkäufer profitieren Kunden zwar von der Sachmängelhaftung, im Gegenzug dafür sind die Preise jedoch meist um einiges höher.
Beim Gebrauchtwagenkauf von privat können Sie oft Glück haben und ein besonders gutes Schnäppchen machen. Im Gegenzug kann der private Verkäufer jedoch einen Haftungsausschluss in den Kaufvertrag aufnehmen. Ist dies der Fall, findet sich im Vertrag eine solche Klausel wie die folgende:
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Neuer Gebrauchtwagen: Besteht das Rückgaberecht bei einem privat gekauften Fahrzeug?
Ist eine solche oder ähnliche Formulierung im Vertrag für den Autokauf enthalten, dann haftet eine Privatperson, im Gegensatz zum gewerblich auftretenden Verkäufer, nicht für Schäden am Fahrzeug, die bereits vor dem Kauf bestanden. Der Käufer erwirbt das Kfz so, wie es besichtigt und Probe gefahren wurde. Dieser Fakt hat eine große Bedeutung dafür, wie sich das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen gestaltet. In den meisten Fällen haben Käufer nämlich nicht das Recht dazu, das Auto zurückzugeben – sei es nun, weil es nicht mehr gefällt, oder weil nachträglich Mängel aufgefallen sind.
Sie können auf Grund des Ausschlusses der Sachmängelhaftung auch nicht darauf bestehen, dass etwaige Mängel nachgebessert werden. Des Weiteren ist eine Minderung des Kaufpreises in der Regel nicht möglich. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. So kann es beispielsweise sein, dass der Privatverkäufer die Gewähr für das Vorhandensein einer gewissen Eigenschaft des Fahrzeugs übernommen hat.
Wurde also beispielsweise im Kaufvertrag explizit festgehalten, dass im Gesamtpreis des Autos ein Autoradio enthalten ist, dieses fehlt jedoch, dann haben Sie das Recht auf Nachbesserung. Der Verkäufer muss das Fahrzeug dann mit einem solchen Gerät ausstatten.
Rückgaberecht für einen Gebrauchtwagen besteht, der von einer Privatperson gekauft wurde, ist also davon abhängig, was im Vertrag festgelegt wurde.
Zwar können in Deutschland Kaufverträge formlos zustande kommen, was
bedeutet, dass diese auch mündlich abgeschlossen werden können.
Allerdings entstehen in solchen Fällen häufig Streitigkeiten zwischen
den Parteien, wenn diese im Nachhinein unterschiedliche Aussagen zum
Inhalt und Umfang der mündlichen Vereinbarung machen. Um sich
ausreichend abzusichern, sollte also sowohl der Verkäufer als auch der
Käufer auf einem schriftlichen Kaufvertrag bestehen oder zumindest einen Zeugen zu den Absprachen mitnehmen, der die Richtigkeit im Nachhinein belegen kann.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen es strittig ist, wann es sich tatsächlich um eine gültige Garantiezusage im Vertrag und nicht bloß um eine unverbindliche Anpreisung handelt. So wird die Angabe „Der Wagen ist zu hundert Prozent in Ordnung.“ laut Angaben des ADAC eher als Letzteres gewertet. Dazu, ob Informationen zu einem Fahrzeug, die in einer Kleinanzeige genannt werden, als Garantiezusagen gewertet werden, besteht vor den Gerichten keine einheitliche Meinung. Vielmehr wird hier eine Bewertung des Einzelfalls vorgenommen.
Neben etwaigen Garantiezusagen kann ein Rückgaberecht für einen Gebrauchtwagen auch dann bestehen, wenn der Verkäufer gewisse Mängel arglistig verschwiegen hat – er also von einem Defekt wusste, den Käufer jedoch bewusst nicht darüber informiert hat. Wesentliche Mängel müssen einem Interessenten unaufgefordert mitgeteilt werden und auch auf eine direkte Nachfrage muss wahrheitsgemäß geantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden einem der Vorbesitzer entstand und dieser den Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt hat.
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Werden Garantiezusagen nicht eingehalten, kann unter Umständen das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen eingefordert werden.
Werden im Kaufvertrag falsche Angaben gemacht, die als wesentlich gelten und deshalb maßgeblich die Kaufentscheidung beeinflussen, so können Käufer in der Regel sofort das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen in Anspruch nehmen.
Der Verkäufer kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass der Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag festgelegt wurde. Werden folgende Werte falsch angegeben, so haben Sie in der Regel das Recht, einen Wagen zurückzugeben, auch wenn Sie diesen von einer Privatperson erworben haben:
- Baujahr
- Tachostand
- Erstzulassung
Haftungsausschluss nicht im Kaufvertrag festgelegt,
so gelten für eine Privatperson die gleichen Regeln wie für einen
gewerblichen Verkäufer. Auch diese muss dann über den gesetzlich
festgelegten Zeitraum von zwei Jahren für Mängel geradestehen, die vor dem Kauf entstanden.