Beiträge von Dillon1

    Bei Bosch auf dem Prüfstand waren die Injektoren in Ordnung. Daraufhin haben sie diese zum Hersteller geschickt.
    Jetzt kommt es.
    Dort sind angeblich alle vier Injektoren defekt.

    Da stellen sich ja gleich mehrere Fragen:
    1. Warum hat DAS der Boschdienst nicht rausfinden können ? Entweder kommt Sprit oder nicht mit dem entsprechenden Druck.
    2. Warum gehen ALLE Injektoren auf einmal kaputt ? (Steuergerät, falscher Einspritzpunkt, elektrische Ursache, mechanische Ursache ??? )
    3. Was prüft das Werk anders als der Boschdienst vor Ort ? Ich denke ja, dass dort das gleiche Prüfgerät steht für ein relativ "simples Bauteil"


    Jedenfalls große Sch... und mein herzliches Beileid, ich hatte so etwas mal mit meinem Hyundai Santa Fe (erst 2 Injektoren und dann die ganze Pumpe...)
    Hoffentlich bekommst du wenigstens einen teil wieder rein. ;)

    Ja, kann ich bestätigen, geht sogar noch besser: Zwischen den Tagen war
    ich in Polen / Neubrandenburg und anschließend in Hamburg.
    Ca. 540 km Autobahn und 200 km Landstraße + 50 km Stadt. Auf der AB bei
    120 km/h Tempomat konsequent gefahren, auf Landstraße im 6. Gang 90
    -100.
    Verbrauch über alles 6,2 Liter mit dem Benziner (6,0 lt BC, real 6,2) .
    Auf dem Landstraßenabschnitt hatte ich zwischenzeitlich 5,4 Liter lt.
    BC.
    Echt ein Sparmobil mit 2 Leuten, 60kg Hund und Gepäck. Natürlich haben wir kaum Gebirge... biggrin.png


    Das hatte ich schon mal zu einem anderen Fred geschrieben, man kann ihn SEHR sparsam fahren, oder aber mit 8,5 bis 9, wenn man ordentlich draufdrückt.... :D

    Da stellt sich für mich sofort die Frage nach dem Haftungsausschluss : Im Vertrag drin oder nicht... siehe hier aus "www.bussgeldkatalog.org"


    Besteht ein Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen von privat?
    Nachdem wir geklärt haben, wann ein Rücktrittsrecht beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler besteht, gehen wir nun näher auf den äußerst beliebten Privatkauf ein. Bei einem gewerblichen Verkäufer profitieren Kunden zwar von der Sachmängelhaftung, im Gegenzug dafür sind die Preise jedoch meist um einiges höher.
    Beim Gebrauchtwagenkauf von privat können Sie oft Glück haben und ein besonders gutes Schnäppchen machen. Im Gegenzug kann der private Verkäufer jedoch einen Haftungsausschluss in den Kaufvertrag aufnehmen. Ist dies der Fall, findet sich im Vertrag eine solche Klausel wie die folgende:
    [Blockierte Grafik: https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/gebrauchtwagen-rueckgaberecht-privat-300x200.jpg]
    Neuer Gebrauchtwagen: Besteht das Rückgaberecht bei einem privat gekauften Fahrzeug?
    Ist eine solche oder ähnliche Formulierung im Vertrag für den Autokauf enthalten, dann haftet eine Privatperson, im Gegensatz zum gewerblich auftretenden Verkäufer, nicht für Schäden am Fahrzeug, die bereits vor dem Kauf bestanden. Der Käufer erwirbt das Kfz so, wie es besichtigt und Probe gefahren wurde. Dieser Fakt hat eine große Bedeutung dafür, wie sich das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen gestaltet. In den meisten Fällen haben Käufer nämlich nicht das Recht dazu, das Auto zurückzugeben – sei es nun, weil es nicht mehr gefällt, oder weil nachträglich Mängel aufgefallen sind.
    Sie können auf Grund des Ausschlusses der Sachmängelhaftung auch nicht darauf bestehen, dass etwaige Mängel nachgebessert werden. Des Weiteren ist eine Minderung des Kaufpreises in der Regel nicht möglich. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. So kann es beispielsweise sein, dass der Privatverkäufer die Gewähr für das Vorhandensein einer gewissen Eigenschaft des Fahrzeugs übernommen hat.
    Wurde also beispielsweise im Kaufvertrag explizit festgehalten, dass im Gesamtpreis des Autos ein Autoradio enthalten ist, dieses fehlt jedoch, dann haben Sie das Recht auf Nachbesserung. Der Verkäufer muss das Fahrzeug dann mit einem solchen Gerät ausstatten.
    Rückgaberecht für einen Gebrauchtwagen besteht, der von einer Privatperson gekauft wurde, ist also davon abhängig, was im Vertrag festgelegt wurde.
    Zwar können in Deutschland Kaufverträge formlos zustande kommen, was
    bedeutet, dass diese auch mündlich abgeschlossen werden können.
    Allerdings entstehen in solchen Fällen häufig Streitigkeiten zwischen
    den Parteien, wenn diese im Nachhinein unterschiedliche Aussagen zum
    Inhalt und Umfang der mündlichen Vereinbarung machen. Um sich
    ausreichend abzusichern, sollte also sowohl der Verkäufer als auch der
    Käufer auf einem schriftlichen Kaufvertrag bestehen oder zumindest einen Zeugen zu den Absprachen mitnehmen, der die Richtigkeit im Nachhinein belegen kann.
    Es gibt jedoch auch Fälle, in denen es strittig ist, wann es sich tatsächlich um eine gültige Garantiezusage im Vertrag und nicht bloß um eine unverbindliche Anpreisung handelt. So wird die Angabe „Der Wagen ist zu hundert Prozent in Ordnung.“ laut Angaben des ADAC eher als Letzteres gewertet. Dazu, ob Informationen zu einem Fahrzeug, die in einer Kleinanzeige genannt werden, als Garantiezusagen gewertet werden, besteht vor den Gerichten keine einheitliche Meinung. Vielmehr wird hier eine Bewertung des Einzelfalls vorgenommen.
    Neben etwaigen Garantiezusagen kann ein Rückgaberecht für einen Gebrauchtwagen auch dann bestehen, wenn der Verkäufer gewisse Mängel arglistig verschwiegen hat – er also von einem Defekt wusste, den Käufer jedoch bewusst nicht darüber informiert hat. Wesentliche Mängel müssen einem Interessenten unaufgefordert mitgeteilt werden und auch auf eine direkte Nachfrage muss wahrheitsgemäß geantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden einem der Vorbesitzer entstand und dieser den Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt hat.
    [Blockierte Grafik: https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/garantiezusagen-rueckgaberecht-gebrauchtwagen-300x200.jpg]
    Werden Garantiezusagen nicht eingehalten, kann unter Umständen das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen eingefordert werden.
    Werden im Kaufvertrag falsche Angaben gemacht, die als wesentlich gelten und deshalb maßgeblich die Kaufentscheidung beeinflussen, so können Käufer in der Regel sofort das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen in Anspruch nehmen.
    Der Verkäufer kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass der Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag festgelegt wurde. Werden folgende Werte falsch angegeben, so haben Sie in der Regel das Recht, einen Wagen zurückzugeben, auch wenn Sie diesen von einer Privatperson erworben haben:

    • Baujahr
    • Tachostand
    • Erstzulassung

    Haftungsausschluss nicht im Kaufvertrag festgelegt,
    so gelten für eine Privatperson die gleichen Regeln wie für einen
    gewerblichen Verkäufer. Auch diese muss dann über den gesetzlich
    festgelegten Zeitraum von zwei Jahren für Mängel geradestehen, die vor dem Kauf entstanden.

    Nochmal zu den festen Bremssätteln hinten: Ich war gerade mit meinem Hyundai i10 zur Inspektion und dabei wurde gleich
    der 2. hintere Bremssattel auf Garantie getauscht.
    Ich hab dann noch mit dem Meister geschnackt und er sagt, dass diese Probleme mitlerweile das täglich Brot der Werkstätten sind,
    denn es ist bei den meisten Autos eigentlich überflüssig überhaupt Scheibenbremsen hinten einzubauen, weil die dort durch
    die sehr gute Bremskraftverteilung nur sehr selten mitbremsen (in der Stadt z.B. fast nie) und daher durch die offene Bauweise vor sich hin gammeln.
    Ford geht jetzt wieder dazu über bei manchen Modellen wieder Trommeln einzubauen, die dann auch fast nie Probleme bereiten.
    Die Scheibenbremsen hinten bringen für die meisten Modelle nur Nachteile und sind hauptsächlich aus optischen Gründen verbaut worden.
    Erst wenn die Zuladung genutzt wird oder im Anhängerbetrieb wird der Bremskreis hinten überhaupt mit angesteuert (oder aus hohen Geschwindigkeiten
    mit Kraft)
    Wenn man dann noch (so wie ich auch) viel mit den Gängen runterbremst werden die hinteren Bremsen so gut wie nie gefordert. :)
    (Übrigens auch bei SUV`s wie dem Tucson aus seiner Erfahrung überflüssig...)

    Ist wahrscheinlich eher eine Geschmacksfrage, ich habe auch die Wahl gehabt und mich für "Ohne" entschieden, weil ich eher der
    Klimafahrer bin und Frauchen oben offen gar nicht mag (Pollen, Frisur, Augen usw.... ;) ).
    Und: als alter U-Boot Kamerad kann ich sagen: Jeder Bordwanddurchbruch ist eine potenzielle Schwachstelle, was
    aber nicht heißen soll, dass Nissan hier schwächelt.
    Sitzriesen haben evtl. weniger Luft zwischen Birne und Dach... :D

    Verbrauch: auf der Bahn 6,8-7,5 l, je nach Gaspedal. In der Stadt kaum anders.

    Ja, kann ich bestätigen, geht sogar noch besser: Zwischen den Tagen war ich in Polen / Neubrandenburg und anschließend in Hamburg.
    Ca. 540 km Autobahn und 200 km Landstraße + 50 km Stadt. Auf der AB bei 120 km/h Tempomat konsequent gefahren, auf Landstraße im 6. Gang 90 -100.
    Verbrauch über alles 6,2 Liter mit dem Benziner (6,0 lt BC, real 6,2) . Auf dem Landstraßenabschnitt hatte ich zwischenzeitlich 5,4 Liter lt. BC.
    Echt ein Sparmobil mit 2 Leuten, 60kg Hund und Gepäck. Natürlich haben wir kaum Gebirge... :D

    Ganz nachvollziehbar ist das alles nicht. Streulicht wird bei jedem schmutzigen Scheinwerfer produziert. Vorschrift halt nur bei Xenon. Verstehe wer will.

    Zumal auch das LED Licht ganz schön blenden kann, meine Frau ist letztens über Landstrasse mit dem X hinter mir her gefahren und bei jeder
    Kuppe denkst du, dass im Stadion das Flutlicht angeht..... :D