Beiträge von Litauen-Urlauber

    Ich habe nun im Nachgang auch mal noch bei 2 Polizisten die Problematik angesprochen und folgende Frage gestellt:


    FALLBEISPIEL:
    Angenommen ich komme in Deine Verkehrskontrolle.
    Ich fahre, meine Frau sitzt auf dem Beifahrersitz und hinten sitzen auf der 2. Sitzreihe 3 Kinder und in der 3. Sitzreihe 2 Kinder. Da alle Kinder noch keine 12 Jahre alt sind und noch nicht 150 cm Körpergröße erreicht haben, sitzen alle Kinder entweder in einen Kindersitz bzw. auf einer Kindersitzerhöhung und alle Kinder sind mit dem vorhandenen 3-Punkt-Gurt gesichert.


    1.FRAGE:
    Hättest Du nach der Straßenverkehrsordnung irgendetwas zu beanstanden, was die Weiterfahrt aufgrund der Sitzplatzbelegung verhindern würde?


    2.FRAGE:
    Hättest Du nach der Straßenverkehrsordnung irgendetwas zu beanstanden, was die Weiterfahrt aufgrund der Sitzplatzbelegung verhindern würde, wenn Du wüsstest dass in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges (nicht Zulassungsbescheinigung!) stehen würde, dass der mittlere Sitz der 2. Sitzreihe und die beiden Plätze der 3. Sitzreihe NICHT für Kinderrückhaltesysteme GEEIGNET sind ?


    ANTWORT:
    Wenn die angenommenen 5 Kinder (unter 12 Jahren und unter 150 cm) auf den beiden hinteren Sitzreihen ordnungsgemäß mit Kindersitzen / Sitzerhöhungen und 3-Punkt-Gurt gesichert sind, würde keine Beanstandung in einer Kontrolle erfolgen. Auch dann nicht, wenn aus der Bedienungsanleitung etwas anderes hervor geht.




    Dies ist für mich erst einmal beruhigend... jedoch nur aus der Sicht des Verkehrsrecht bewertet... und solange nichts passiert sicherlich auch ok.
    Aber nach einem Unfall (mit Personenschaden) kann es im Straf-, Zulassungs- und/oder Zivilrecht vielleicht ganz anders gewertet werden...!?


    Aus diesem Grund werde ich nächste Woche auch mal noch bei der Versicherung nachfragen, wie im Schadenfall vorgegangen bzw. verfahren wird wenn es zu Personenschaden kommen würde. Ich werde hier auch die Bewertungen der Polizei mit einfliessen lassen...

    Heute mit meinem Bruder die Strecke nach Donaueschingen im Mercedes GLC gefahren. 2.2 l Diesel 4-matic mit etwas über 200 PS!
    Hin mit einem Schnitt von 7,6 l und zurück mit 6,4 l!


    Morgen fahre ich wieder mit dem X-Trail und werde die Fahrten nochmal im ECO-Modus machen...

    Bei mir geht der BC (erstaunlicher Weise) ziemlich genau. Die aktuelle Strecke nach Donaueschingen ist ausschliesslich Landstrasse mit mehreren kurvigen Bergauf- und Bergabpassagen. Pro Strecke ca. noch 2-3 Überholmanöver... aber der Wert ist absolut nicht zufriedenstellend für einen 2016/2017er Diesel...

    Ich fahre zur Zeit täglich 55 km nach Donaueschingen... morgens 55 km hin... abends wieder zurück... und wollte dies nun mal zum Anlass nehmen den Unterschied zwischen mit und ohne "ECO-Modus" zu erörtern.


    ERGEBNIS:............ mit "ECO-Modus": morgens 9,9 l / abends 7,9 l
    ...........ohne "ECO-Modus": morgens 9,6 l / abends 7,4 l


    FAZIT: Trotz vergleichbarer Fahrweise (anderes lässt der Verkehr auf der Strecke gar nicht zu), scheint "ECO" nichts mit "ECO" zu tun zu haben und der Verbrauch war im normalen Betrieb sogar niedriger!! Ich werde am Freitag jedoch nochmal im "ECO-Modus" beide Strecken fahren und mich dann nochmal melden.