Laut meiner Kfz.-Versicherung gibt es bei einem eventuellen Schadenfall mit Personenschaden keinen Regress-Forderungen, da auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird.
Somit kann in der Bedienungsanleitung bezüglich Sitzplatzbelegung stehen was will, sofern nicht mehr Personen als in der Zulassungsbescheinigung eingetragen im Fahrzeug sind... und diese gemäss Alter gesichert werden.
Allerdings ist es im X-Trail unmöglich 3 Sitzerhöhungen nebeneinander zu benutzen, weil die Gurtschlösser zu blöd angebracht sind. (Beim QQ ging das noch!)