naja, die Diskussion "Guter Händler, Böser Händler" haben wir ja in einem anderen Thread schon. Deshalb möchte ich hier nur sagen, dass man nicht alle Händler über einen Kamm scheren kann ...
Wenn Litauen-Urlauber seinen Wagen nicht mehr möchte, würde ich erstmal die vernünftige Schiene fahren und mit dem Händler reden, was denn möglich ist. Allerdings befürchte ich in diesem speziellen Fall, dass nicht viel möglich sein wird, weil Nissan in dieser Kategorie wohl kein Fahrzeug baut, dass das Problem mit der Mitnahme von Kindern unter 150 cm erlaubt. Da müsste man wahrscheinlich auf den NV200 oder ähnliches ausweichen. Doch wer möchte diesen Transporter? Ich jedenfalls nicht!
Aber ich denke auch, dass es sich hier um einen versteckten Mangel handelt. Warum versteckt, wenn es doch in der Bedienungsanleitung steht? Nun, zum ersten liest man sich vor dem Kauf eines Autos nicht die Bedienungsanleitung durch. Oder liest sich jemand von euch vor dem Kauf einer Kaffeemaschine deren Bedienungsanleitung durch? Zum anderen ist er vorher den QQ+2 gefahren, der besagte Kinder eben befördern durfte. Wenn ich jetzt auf ein Auto umsteige, dass sogar größer ist und ebenfalls 7 Sitzplätze bietet, die augenscheinlich sogar noch bequemer sein müssten, gehe ich davon aus, dass hier die gleichen Regeln gelten, wie beim kleineren Fahrzeug. Hinzu kommt ja sogar noch, dass Litauen-Urlauber gegenüber seinem Händler von den Vorzügen der dritten Sitzreihe und dem besseren Platzangebot geschwärmt hat. Spätestens jetzt hätte der Fachmann (Händler, Verkäufer etc.) ihn darauf aufmerksam machen müssen, dass es im X-Trail nicht mehr möglich ist. Also auch ein grobes Versäumnis vom Nissan Vertriebspartner.
So wie ich es verstanden habe, ist Litauen-Urlauber auf die erweiterten Platzangebote angewiesen, so dass ich mir gut vorstellen kann, das ein Rücktritt vom Kauf möglich sein müsste. Aber das wird vllt. ein langer Weg mit Anwälten und dergleichen werden.
Ich bitte eines zu beachten: Das ist meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Dies spiegelt nur meine Auffassung von einem Außenstehenden wieder.
Ich würde mir auf jeden Fall mal Beratung von einem Fachanwalt einholen.
Viel Glück wünsche ich dir.