Habe jetzt mal meine EG-Übereinstimmungsbescheinigung rausgesucht. Hier steht:
13. Masse in fahrbereitem Zustand 1580 kg
13.2 Tatsächliche Masse des Fahrzeugs 1633kg
Versteht zwar keiner, aber wenn es da so steht....
...ist der Fall für mich klar: Im Schein des Wohnwagens lasse ich ein zul.Ges.Gewicht von 1630kg eintragen
und die Kopie der Bescheinigung immer im Auto mit dabei.
Nachtrag
Habe diese Info im Internet gefunden:
Seit dem 10.01.2014 muss der Hersteller dem Käufer ein CoC-Papier (Certificate of Conformity) aushändigen. Diese Übereinstimmungsbescheinigung muss unter Punkt 13.2 die tatsächliche Fahrzeugmasse aufführen, die Summe aus Masse in fahrbereitem Zustand und der vom Käufer gewünschten Zusatzausrüstung.
Die Crux: Die Masse im fahrbereiten Zustand ist ein dehnbarer Faktor. Sie darf laut Gesetzgeber um fünf Prozent abweichen, ohne dass sich daraus ein Sachmangel ergibt. Versichert Ihnen der Hersteller somit ein Fahrzeug mit 3.017 Kilogramm in fahrbereitem Zustand, darf das Fahrzeug nachher auch 3.167 Kilogramm auf die Waage bringen. Diese Diskrepanz reduziert die effektive Zuladung natürlich schmerzlich um kapitale 150 Kilogramm. Wer hiervon nicht überrascht werden will, rechnet die fünf Prozent von vornherein ein.
Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs…., aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts für aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile ( z. B. Ersatzräder und –bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher,…) … zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.“