Mein Freundlicher meinte, alle Diesel, die bis zu einem bestimmten Datum ihre Fahrgestellnummer zugeteilt bekommen haben, haben Schonfrist bis nächstes Jahr und müssen deshalb nicht zugelassen werden.
das dürfte Wunschdenken oder Verhandlungsstrategie vom Händler sein. Ich habe meinen am 29.05.2015 bestellten, selbst konfigurierten Diesel zwangsweise als Euro 6 geliefert bekommen, da er erst nach dem 01.09.2015 geliefert werden konnte. Das Lieferdatum war dann der 18.11.2015, da es Probleme mit der Umstellung auf die neuen Motoren gegeben haben sollte (so die vertröstende Nachricht meines Händlers).
In allen Gesetzestexten wird von einer Stichtagregelung geschrieben, von einer Schonfrist habe ich bisher noch nie etwas gelesen.
Trotzdem viel Freude an deinem neuen Gefährt(en).