Wo ist das Problem?
Die Kinder haben schon lange jeweils ihr eigenes Auto und die Frau nimmt den großen Mercedes mit Chauffeur – da bleiben die beiden anderen für mich und nix wird an den Sitzpositionen der Fahrersitze verändert.
Beiträge von Tekna
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ich meinte doch nur, dass ich mich im Sommer an das hier heiß diskutierte V halten muss, alle freigegebenen Dimensionen sind natürlich möglich - daher fahre ich im Winter die gemütlichen 17"-Winterreifen mit Index T.
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Da es hier um den T32 geht, gilt doch die max. Geschwindigkeit von 200km/h. Damit braucht man keine Aufkleber, wenn man H Reifen bis 210 fährt
Ich weiß ja nicht, welchen Motor dein XT hat, in der Zulassungsbescheinigung Teil I für meinen 1,6l Diesel steht unter 15.1 und 15.2 jeweils 225/55R19 99V. Daran muss ich mich bei der Wahl der Reifen halten auch wenn die Kiste nicht einmal bergab annähernd in diese Geschwindigkeitsbereiche vordringen könnte.
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in der Ausgangsfrage ging es aber um Offroadreifen mit Speedindex: S, zugelassen bis 180 km/h
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Dann lieber ein System wie TomTom
darum habe ich mein 6200, das arbeitet unten in der "Gemüseschale" parallel mit und versorgt mich mit der nach GPS gemessenen tatsächlichen Geschwindigkeit, aktuellsten Verkehrsinformationen und die neuesten Kartenänderungen sind sowieso selbstverständlich - was schert mich da ein für mich inzwischen kostenpflichtiges Update von Nissan, das schon wieder veraltet ist, noch bevor ich es installiert habe.
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die Rechenformeln sind viel komplizierter und gelten nicht nur für Geschwindigkeitsindex H:
bei Erstzulassung (EZ) vor dem 1. Mai 2009 und einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden:
- bbH × 0,01 + 6,5 km/h
bei EZ ab dem 1. Mai 2009 gilt: Für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt.
Ganzjahres- und Winterreifen, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, können montiert werden, wenn im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht ist und nicht schneller gefahren wird als durch die Reifenkennzeichnung erlaubt. Nur in Italien gilt das (warum auch immer) im Sommer nicht, auch nicht für Ganzjahresreifen.
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Bei H Zulassung braucht man den Aufkleber am Armaturenbrett.
????? Wieso bei H-Zulassung????
Den Aufkleber braucht man bei Winterreifen, wenn deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit unter der des Fz liegt. Bei reinen Sommerreifen ist muss die zugelassene Höchstgeschwindigkeit stets über der des Fz liegen.
Bei meinem XT klebt der 190 km/h Aufkleber ganzjährig und ich halte mich nur im Winter daran .
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Die oben vorgeschlagenen Reifen gibt es z.B auch in 17 Zoll und sind auch als Winterreifen zugelassen.
nur deshalb dürfen sie montiert werden, auch wenn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der Reifen unterhalb der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit des Fz liegt - dann ist aber der passende Warnhinweis im Sichtfeld des Fahrers vorgeschrieben.
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Weiß jemand ob es da Probleme gibt ?
Diese hätten wohl eher die richtige Dimension für den T32:
https://www.reifen-popgom.de/r…/225-65-r17-107-s--mk-rbl
nicht den Geschwindigkeitsaufkleber max. 180km/h im Sichtfeld des Fahrers vergessen!
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Das ist laut dem Link von Peho aber kein Thema, wenn es unterhalb 7-10 % liegt. Nur mal so in den Raum gestellt.
in DEM Raum steht aber die bereits mit der Serienbereifung einhergehende Tachoabweichung, die bei meinem XT die 10%-Grenze fast schon ganz ausschöpft.
Wenn man von der irrigen Annahme ausgeht, dass man zur Tachoanzeige mit der Serienbereifung noch einmal bis zu 10% addieren könnte, dann liegt man schon weit ausserhalb der zugelassenen Grenze.