@ svenkremer
Hängt natürlich von den Umständen ab wie und warum der NBA aktiviert wurde.
Wenn es wie bei uns grundlos und ohne jegliches Hindernis, ... (steht alles weiter oben) dann würde ich hier ordentlich den Dampf reinlassen und das nicht erst in den nächsten Tagen.
hast Du fehlereinträge, fehlerprotokolle, Wie reagiert Dein Vertragspartner? was wurde bislang unternommen. Stellungnahmen seitens des fahrzeugherstellers, ...?
Ich hab in unserem Fall bis an die Geschäftsleitung der Nissan Deutschland geschrieben, 2 malig kam bereits eine Stellungnahme zu unserem sicherheitskritischen Zustand, leider alle nichtssagend.
Habe immer wieder Einspruch erhoben und auf das ernsthafte Problem hingewiesen..
Die Meldung ans KBA über das Internetportal ist Schlußendlich die letzte, aber bislang beste Entscheidung meinerseits.
Jede grundlose Aktivierung ist eine zuviel und kann tötliche Folgen haben.
Absolutes untragbares Risiko. Und wenn dann doch noch was passiert, möchte ich nicht daran denken, aber laut Gerichtsurteil MAN BMW München 10.2018 trägt der Fahrer dann die 75% Teilschuld an einem Unfall, welcher durch ein fehlerhaftes Assistentsystemseines seines Fahrzeuges ausgelößt wurde.
Nicht austzudenken wenn da mal ein Personenschaden auftritt.
Und wenn die Fahrzeuge zukünftig dann selber fahren, bremsen, gasgeben, .... somit autonom unterwegs sind, dann möchte ich mir nicht ausmalen wie die Rechtssprechung dann ist im Falle eines Unfalls ist.