• Tageszulassung haben immer nur 2 Jahre Garantie. Außer man kauft eine Verlängerung dazu. So wurde mir es erklärt.
    Du musst ja auch nach einem Jahr zum TÜV bei der Tageszulassung.

    HU nach zwei (!) Jahren, weil es keine Erstzulassung ist (die erst nach 2 Jahren). Das hat aber überhaupt nichts mit der Herstellergarantie zu tun, die bei Nissan z. B. 3 Jahre beträgt: "...bietet NISSAN für die meisten Modelle eine Neufahrzeuggarantie von 3 Jahren bzw. 100.000 km (je nach dem, was zuerst eintritt). Für Nutzfahrzeuge beträgt die Neufahrzeuggarantie sogar 5 Jahre bzw. 160.000 km*." Und dies ist unabhängig vom Vorbesitzer (bei TZ eben das Autohaus).

  • @XTrail1980
    Bei mir aber nicht. Ich habe bei meiner Tageszulassung 3 Jahre ab Tag der ersten Zulassung.
    Eine Tageszulassung ist ein ganz normaler Gebrauchtwagen. Bei denen läuft's ja auch ab dem ersten Tag volle drei Jahre.

  • Werksgarantie 3 Jahre und Tüv war fällig 03/2018. Da war ich logischerweise auch dort. Also nach einem Jahr.

    Viele Grüße
    Chris


    ___________________________
    Nissan X-Trail 1.6l DIG-T Tekna

  • Tageszulassung haben immer nur 2 Jahre Garantie. Außer man kauft eine Verlängerung dazu. So wurde mir es erklärt.


    Du musst ja auch nach einem Jahr zum TÜV bei der Tageszulassung.


    Die 3 Jahre Beziehen sich auf die Garantie von AHG Tuning.

    Das stimmt so nicht. Meine Tageszulassung war 6 Monate alt und ich hatte 4,5 Jahre Garantie! ^^

    7/2017 I X-Trail T32 | 7-Sitzer | 1,6 DCI |Tekna | 4X4 | Gun Metallic |


    X-Trail = Diesel und 4X4 sowieso :thumbup:

  • Was seid ihr eigentlich da am spekulieren? ?(


    Im KFZ Schein unter B steht der Tag der ersten Zulassung.
    Auf Seite 1 steht wann er auf den eingetragenen Halter zugelassen wurde und wann die erste HU ist.


    Klarer geht es doch gar nicht, dies zu erfahren.