1800kg würden mir vollkommen reichen, ziehe auch nur 1 mal im Jahr einen Hänger zum Holzholen, der liegt dann immer so bei 1700/1800kg Gesamtgewicht.
Wenn das Blaulicht mich aber routinemäßig anhalten sollte seh ich alt aus
1800kg würden mir vollkommen reichen, ziehe auch nur 1 mal im Jahr einen Hänger zum Holzholen, der liegt dann immer so bei 1700/1800kg Gesamtgewicht.
Wenn das Blaulicht mich aber routinemäßig anhalten sollte seh ich alt aus
Das wird dann teures Holz...
Geh doch Mal zum TÜV mit dem Anliegen.
Die müssen es letztendlich ja auch eintragen.
Da lässt du dich beraten, die kennen sich da sehr gut aus. Daten der AHK nicht vergessen.
1800kg würden mir vollkommen reichen, ziehe auch nur 1 mal im Jahr einen Hänger zum Holzholen, der liegt dann immer so bei 1700/1800kg Gesamtgewicht.
Ich glaube für 1 mal im Jahr lohnt der Mehraufwand / Mehrkosten nicht. Für das Geld incl. Eintragen usw. kannst du wahrscheinlich 2 mal mit 900 kg fahren oder
gleich anliefern lassen. Das ist doch meistens mit drin...
Stadtkinder...
Jetzt hört Mal auf zu heulen!
Das Getriebe ist kein Thema bei der Auflastung.
Es geht nur um Gewichte von Fahrzeug, Anhänger und die Kupplung dazwischen.
Es will auch keiner einen Sattelschlepper aus dem Dicken machen. Es geht nur um etwas rechtliche Sicherheit gegen Überladung.
Natürlich ist das CVT Getriebe das Problem...
Der Handschalter darf beim 1,6er und 2.0 dci ja jeweils regulär 2000 kg ziehen, also 500 bzw. 350 kg mehr als mit dem CVT.
Wenn es bei gleich motorisierten Fahrzeugen Unterschiede bei der Anhängelast gibt, so liegt dies immer am Getriebe.
Das ist dem TÜV aber egal.