Alles anzeigenHi, ich bin ein Freund von vertraglichen Vereinbarungen. Vor allem von denen, aus den sich einer der Vertragspartner herausreden willoder im schlimmsten Fall gar keine Kenntnis hat. Hier ein Auszug aus den AGB von Nissan. Viel Spass beim nächsten Besuch eures Vertragshändlers
AGB
So erhalten Sie von der NISSAN Werkstatt, die die Reparatur/Wartung durchführt, auf Wunsch und sofern verfügbar einen kostenlosen Ersatzwagen. Wenn verfügbar, kann Ihnen auch ein Elektrofahrzeug gestellt werden. Sollte kein Ersatzwagen verfügbar sein, bietet Ihnen die zuständige NISSAN Werkstatt eine alternative Lösungen an, wie z.B. einen Fahrschein für öffentliche Verkehrsmittel oder ein Fahrrad.
Es besteht kein Anspruch auf ein Fahrzeug einer bestimmten Größe/Kategorie.
Und das ist genau die Krux. Wenn man denen mit der Frage zum Leihwagen zu nahe tritt, werden sie sagen: wir haben leider keinen gerade verfügbar. Die sind alle für Probefahrten anderer Kunden terminiert.
Habe ich selber oft genug erlebt.