Hm, was der XTrailer126 sagt, macht schon neugierig, aber mich auch traurig.
Auf Nachfrage bei meinem Freundlichen wegen Erinnerungskärtchen für Inspektionen etc. bekam ich leider nur zu hören,
dass sie dies nicht täten.
Ist dann wohl von Autohaus zu Autohaus unterschiedlich und gehört wohl bei Nissan nicht zum Standard.
Wie ist es bei den Anderen unter uns?
Erste Inspektion
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bei mir auch,nix umsonst....außer die Winteralus
Die haben mir den X wahrscheinlich zu günstig gegeben -
Auf Nachfrage bei meinem Freundlichen wegen Erinnerungskärtchen für Inspektionen etc. bekam ich leider nur zu hören,
dass sie dies nicht täten.So ein Kärtchen bekommen meine Eltern bzw. ich natürlich auch.
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ich habe über die kommenden wartungen der nächsten 4 jahre einen nissan servicevertrag (Wartungen rabattiert und im voraus)abgeschlossen. daher bekomme ich a) immer eine info entweder per email oder er post und b) bezahle nix. leihwagen bei inspektion gratis. ich glaube die händler haben insgesamt viel spielraum.
gruss jochen
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@Stuehmi
Tröste dich. Bei mir ist auch Sparflamme. Nix umsonst wie bei anderen die 1. Insp., kein Erinnerungskärtchen, einen Leihwagen könnte ich zwar bekommen, aber nicht umsonst.Einen Leihwagen bekommen wir immer gratis bei jedem Werkstattaufenthalt, egal ob Reifenwechsel, Inspektion...
ich habe über die kommenden wartungen der nächsten 4 jahre einen nissan servicevertrag (Wartungen rabattiert und im voraus)abgeschlossen. daher bekomme ich a) immer eine info entweder per email oder er post und b) bezahle nix. leihwagen bei inspektion gratis. ich glaube die händler haben insgesamt viel spielraum.
gruss jochen
Einen Servicevertrag haben wir nicht abgeschlossen. Infos bekommen wir per Mail & Post.
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lch war bis jetzt drei mal in der Werkstatt mit dem Dicken hab jedes mal einen Wagen bekommen von meinem Verkäufer die Werkstatt hat immer keinen da.jedes mal den Navara er meint in den Micra Pass ich nicht rein
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er meint in den Micra Pass ich nicht rein
Optisch oder Physisch?
Ich wäre da gar nicht so böse.
Als Mann im Micra wird man doch nur mitleidig belächelt. -
Ja nicht ganz einfach so.Zum Kauf wollten wir einen Satz Winterreifen auf Alus gratis, aber daraus wurde nichts. Es gab dafür die erste Inspektion gratis und zur Werksgarantie noch weitere 2 Jahre Garantie
Ich hatte meinen am 21. Dezember 2016 bestellt... und da gab es von Nissan eine Aktion wo folgendes mit dabei war:
- 1 Satz Winterreifen auf orig. Nissan 17" Alu´s
- 1. Kundendienst kostenlos
- 4. und 5. Jahr Garantie kostenlos
PS: Die Aktion war meine ich, sogar auf der Nissan-Homepage damals beworben... bin mir jedoch nicht ganz sicher.
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Hi, ich bin ein Freund von vertraglichen Vereinbarungen. Vor allem von denen, aus den sich einer der Vertragspartner herausreden willoder im schlimmsten Fall gar keine Kenntnis hat. Hier ein Auszug aus den AGB von Nissan. Viel Spass beim nächsten Besuch eures Vertragshändlers
AGB
Das NISSAN Kundenversprechen gilt nur für Privatkunden bei allen NISSAN Partnern in der Bundesrepublik Deutschland. Die NISSAN Center Europe GmbH ist jederzeit berechtigt, dieses Programm mit Wirkung für die Zukunft abzuändern bzw. nicht mehr fortzuführen.
Kostenloser Ersatzwagen
Wenn Ihr NISSAN zum Zwecke einer Wartung nach Herstellervorgaben oder einer Reparatur mit einer voraussichtlichen Dauer größer als eine Stunde (ausgeschlossen sind Karosserie-, Lack- und/oder Unfallreparaturen) vereinbarungsgemäß einen Termin in einer NISSAN Werkstatt hat, sorgt diese NISSAN Werkstatt dafür, dass Sie mobil bleiben. So erhalten Sie von der NISSAN Werkstatt, die die Reparatur/Wartung durchführt, auf Wunsch und sofern verfügbar einen kostenlosen Ersatzwagen. Wenn verfügbar, kann Ihnen auch ein Elektrofahrzeug gestellt werden. Sollte kein Ersatzwagen verfügbar sein, bietet Ihnen die zuständige NISSAN Werkstatt eine alternative Lösungen an, wie z.B. einen Fahrschein für öffentliche Verkehrsmittel oder ein Fahrrad.
Es besteht kein Anspruch auf ein Fahrzeug einer bestimmten Größe/Kategorie. Sofern nicht etwas anderes mit dem NISSAN Partner vereinbart wurde, bezahlen Sie lediglich den Kraftstoff und die Versicherung. Der Strom für ein Elektrofahrzeug ist sogar kostenfrei, wenn die Batterie bei einem NISSAN Partner aufgeladen wird. Dieser NISSAN Partner muss nicht der NISSAN Partner sein, bei dem das Ersatzfahrzeug ausgeliehen wurde.
Bitte beachten Sie: Ein Ersatzwagen wird Ihnen für maximal einen Arbeitstag, dabei jedoch für maximal 100 km kostenfrei (ggf. zzgl. Kraftstoff und Versicherung) zur Verfügung gestellt. Bei längeren Distanzen oder längerer Nutzungsdauer können Ihnen Kosten in Rechnung gestellt werden, die man Ihnen aber im Vorfeld mitteilt.
Vor Benutzung eines Ersatzwagens muss ein gültiger Führerschein vorgelegt werden. Die von Ihnen mit dem NISSAN Partner vereinbarte Selbstbeteiligung ist im Versicherungsfall von Ihnen zu tragen. Sprechen Sie mit Ihrem NISSAN Partner, um hierzu weitere Informationen zu erhalten.