Frage zum Autokauf mit Tageszulassung und Haltefrist

  • Überhaupt nichts. Das ist ja auch mein Problem.Lediglich die Überschrift im KV "Verbindliche Bestellung einer Tages-/Kurzzeitzulassung" deutet auf eine spätere (wie auch immer geartete) Zulassung hin.

    Das ist schon ziemlich schwammig gehalten.

    Ich werde den Verkäufer mal fragen wieso Nissan keine Tageszulassungen mehr erlaubt. Mal sehen was er dann sagt ;)

    Ich habe eine erhalten. Auf den Händler am 29.12.2016 zugelassen, auf mich am 28.3.2017. Hatte 15 km drauf. Also Tageszulassung gab´es 2016 schon noch. Und jetzt immer noch. Z.B. dort, wo ich war. https://suchen.mobile.de/fahrz…pcodeRadius=100&steered=1


    Bei mir steht übrigens im KV als Überschrift. Verbindliche Bestellung eines Gebrauchtfahrzeuges.


    Hier die Originalseite: https://moll-euskirchen.haendl…build=&gas=&color=&gears=

    Einmal editiert, zuletzt von peho49 () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Bei mir in der Auftragsbestätigung stand erst NEUFAHRZEUG mit Tageszulassung...


    und jetzt NEUFAHRZEUG mit Kurzzeitzulassung ... :rolleyes:



    @peho49
    "Bei mir steht übrigens im KV als Überschrift. Verbindliche Bestellung eines Gebrauchtfahrzeuges."


    Achtung, die Angabe GEBRAUCHTFAHRZEUG führt zu eingeschränkter Gewährleistung ! X(

    Nissan X-Trail T32 1,6 DIG-T Tekna weiß - Produktion 20.12.2017 - Auslieferung 03.02.2018 :D

    Einmal editiert, zuletzt von Nissanfan ()

  • @peho49
    "Bei mir steht übrigens im KV als Überschrift. Verbindliche Bestellung eines Gebrauchtfahrzeuges."


    Achtung, die Angabe GEBRAUCHTFAHRZEUG führt zu eingeschränkter Gewährleistung ! X(

    Nicht, wenn man vom vom Händler eine Tageszulassung kauft. Die restliche Hersteller-Garantie gilt weiter. Also in meinem Fall 2 3/4 Jahre.
    Anders ist glaube ich die Lage bei privat an privat.

  • @Nissanfan
    Jetzt hast du mich so jeck gemacht, dass ich beim Händler nachgefragt habe. :D


    Der Händler schreibt bei jedem KFZ, was Tageszulassung ist, Gebrauchtfahrzeug auf die Rechnung, weil es juristisch gesehen 2. Hand ist.
    Abgesehen davon gilt immer, egal ob Tageszulassung, Kurzzulassung oder Einjähriger die Werksgarantie von 3 Jahren ab Tag der ersten Zulassung.

  • @Nissanfan
    Jetzt hast du mich so jeck gemacht, dass ich beim Händler nachgefragt habe. :D


    Der Händler schreibt bei jedem KFZ, was Tageszulassung ist, Gebrauchtfahrzeug auf die Rechnung, weil es juristisch gesehen 2. Hand ist.
    Abgesehen davon gilt immer, egal ob Tageszulassung, Kurzzulassung oder Einjähriger die Werksgarantie von 3 Jahren ab Tag der ersten Zulassung.

    Das mit dem Jeck war nicht meine Absicht :D



    Aber Garantie <> Gewährleistung .. Garantie freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung gesetzliche Regelung...


    Ich hatte beim letzten Kfz ein Montagsautoauto erwischt und da war dem Händler die Garantie egal, lief alles auf Gewährleistung raus ... :thumbdown:

    Nissan X-Trail T32 1,6 DIG-T Tekna weiß - Produktion 20.12.2017 - Auslieferung 03.02.2018 :D

  • Ich habe nochmal rein von der Begrifflichkeit her eine Frage:


    Was ist der Unterschied zwischen Tages- und Kurzzulassung?


    Eine Tageszulassung ist doch im Endeffekt auch eine Kurzzulassung oder??
    Kurzzulassung kann doch bedeuten von 1 Tag bis x Tage auf den Händler zugelassen?

  • Die Kurzzulassung ist für ca 3 Monate auf den Händler zugelassen und wird nach dieser Zeit auf dich umgeschrieben.
    Die Tageszulassung wird direkt auf dich angemeldet. Je nachdem wann du sie erwirbst, ein paar Tage oder wie bei mir knapp 3 Monate alt.

  • Meine X-Trail Tageszulassung letztes Jahr war im wahrsten Sinne des Wortes: ein Tag Zulassung auf das Autohaus Dirkes in Köln, am nächsten Tag Ummeldung auf mich. Alles problemlos, keine Haltefrist oder Ähnliches. - Trotzdem nochmal die Frage: wer gerade am Suchen ist: hat den ein Autohaus gerade ein schönes X-Trail Facelift Tageszulassungs-Angebot? (bei mobile ist nichts) Danke.