Frage zum Autokauf mit Tageszulassung und Haltefrist

  • ...dem Namen nach hätte ich eher auf Hamburg getippt und nur in Halle gekauft.
    Aber erstmal „Willkommen im Forum und allzeit knitterfreie Stoßstange!“

  • Salve Jungs,


    hab mal wieder eine Frage zum Thema Haltefrist.
    Wir hatten im September einen "Neuwagen" mit 3 monatiger Zulassung auf das Autohaus gekauft.
    Im November wurde der Wagen geliefert (mit 2km auf dem Tacho).
    Insofern fahren wir seit Mitte November unseren neuen Dicken und eigentlich wäre Mitte Februar jetzt der Ablauf der Haltefrist gewesen bzw. der Ummeldezeitpunkt auf uns.
    Aber komischerweise rührt sich der Händler so gar nicht. Auch auf mehrmaliges Nachfragen reagiert er zurückhaltend.
    Er hat von uns bisher keinen Cent gesehen, d.h. Versicherung, Steuer etc. läuft auf das Autohaus und der Kaufpreis ist auch noch nicht geflossen.
    Im Grunde genommen machen wir seit 3 Monaten eine Probefahrt und zahlen nur die Tankfüllungen.
    Habt ihr so etwas schon mal erlebt??


    Ich bin nach jedem Telefonat erstaunt, dass der Händler so gar nicht auf die Kohle aus ist.

  • sicherheitshalber Mal dokumentieren, dass du Zahlunngswillig bist.
    Ansonsten eher sein Problem oder?
    Wie war das, wann geht die Ware in dein Eigentum über? irgendwann kann er imho keine Gegenleistung mehr fordern. 8o


    Du solltest dir aber bewusst sein, dass mit der Zeit ggf. rückwirkende Kosten entstehen können.

  • Salve Jungs,


    hab mal wieder eine Frage zum Thema Haltefrist.
    Wir hatten im September einen "Neuwagen" mit 3 monatiger Zulassung auf das Autohaus gekauft.
    Im November wurde der Wagen geliefert (mit 2km auf dem Tacho).

    Der gilt juristisch gesehen als Gebrauchtwagen und Zweithand Kauf.

  • Das mit Gebrauchtwagen und zweite Hand ist mir bewusst. Habs nur erwähnt damit die Situation klar wird.


    @tuxlinux Ja klar sein Problem. Aber irgendwann will man doch mal sein eigenes Nummernschild drauf haben bzw. Behaupten können, dass das Auto einem gehört.
    Jedem dem ich das erzähle, ist total irritiert.
    Was meinst du denn mit Kosten\Nachzahlungen, die auf mich zukommen können??

  • Ich denke da an Versicherung/Steuern sollte man das Fahrzeug "rückwirkend" überschreiben.


    Aber wenn dir das mistaugt, dann geh doch mal direkt hin und äußere deine Bedenken. Man wird dich als Kunden sicher gerne zufrieden stellen wollen.