Betriebsanleitung

  • Das ergibt sich u.a. aus dem Produktsicherheitsgesetz.
    Zuständig ist das KBA, die sicher auch eine Beschwerdestelle haben, die man anschreiben kann...


  • Zuständig ist das KBA, die sicher auch eine Beschwerdestelle haben, die man anschreiben kann...

    Das Kundesbriminalamt. :)


    Nein, ok der war Flach... zu dem Offtopic. Aber ich konnt nicht an mich halten :) Schönen Tag ihr alle :)

    C:\> cd X-Trail\Tekna\2-Liter\X-Tronix\4WD
    C:\X-Trail\Tekna\2-Liter\X-Tronix\4WD\> dir
    01.03.2017 13:00 <DIR> .
    20.04.2017 13:00 <DIR> Einstiegsleisten Beleuchtet
    20.04.2017 13:00 <DIR> Ladekantenschutz aussen
    20.04.2017 13:00 <DIR> Ladekantenschutz innen
    11.05.2017 09:00 <DIR> Schwenkbare AHK
    4 Modifikatioen, 9L

  • Kann ich mir ehrlich nicht vorstellen bei einem Fahrzeug aus dem Ausland.

    Auf der Startseite des KBA findet sich ein Button "Marktüberwachung.
    Darunter ist zum einem das ProdSG gelistet, zum Anderen der Kodex des KBA.
    Schaut der geneigte Leser in §3 Abs. 4 des ProdSG, findet sich folgende Passage:
    "Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind."
    Maßgeblich ist hier, dass ein deutscher Händler (Wirtschaftsakteur) einer Privatperson (Verbraucher) ein Produkt überlässt (verkauft), für das eine BA erforderlich ist. Somit muss er diese seinem Kunden auch in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.
    Wird ein solcher Fall an das KBA gemeldet, muss es sich als Behörde darum kümmern. Ggf. erhält der Händler eine aufs Dach, dass er künftig eine deutsche BA mitliefert, bestenfalls wird er verpflichtet diese noch nachzuliefern.
    Ich würde das KBA anschreiben...

  • Auch ein Vermiitler ist gewerblich und überlässt ein Produkt an einen Verbraucher. Somit ist er auch an die Vorgaben gebunden. Im Zweifel ist entscheidend, zwischen wem der Vertrag geschlossen wird. Und der Vertragspartner ist dann in der Pflicht.