http://www.ahg-shop.com/ahg-sp…eitung-nissan-x-trail-t32
Auf den Anleitungen ist ein Copyright drauf. Daher nicht im Internet.
Habe ich mir gestern eine bestellt, Nissan kommt ja nicht vorran.
Danke!
http://www.ahg-shop.com/ahg-sp…eitung-nissan-x-trail-t32
Auf den Anleitungen ist ein Copyright drauf. Daher nicht im Internet.
Habe ich mir gestern eine bestellt, Nissan kommt ja nicht vorran.
Danke!
Auch bei Importen muss eine deutsche Anleitung dabei sein, ist gesetzlich festgelegt.
Gut, aber wo steht das?
Das ergibt sich u.a. aus dem Produktsicherheitsgesetz.
Zuständig ist das KBA, die sicher auch eine Beschwerdestelle haben, die man anschreiben kann...
Zuständig ist das KBA, die sicher auch eine Beschwerdestelle haben, die man anschreiben kann...
Das Kundesbriminalamt.
Nein, ok der war Flach... zu dem Offtopic. Aber ich konnt nicht an mich halten Schönen Tag ihr alle
Kann ich mir ehrlich nicht vorstellen bei einem Fahrzeug aus dem Ausland.
Kann ich mir ehrlich nicht vorstellen bei einem Fahrzeug aus dem Ausland.
Auf der Startseite des KBA findet sich ein Button "Marktüberwachung.
Darunter ist zum einem das ProdSG gelistet, zum Anderen der Kodex des KBA.
Schaut der geneigte Leser in §3 Abs. 4 des ProdSG, findet sich folgende Passage:
"Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind."
Maßgeblich ist hier, dass ein deutscher Händler (Wirtschaftsakteur) einer Privatperson (Verbraucher) ein Produkt überlässt (verkauft), für das eine BA erforderlich ist. Somit muss er diese seinem Kunden auch in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.
Wird ein solcher Fall an das KBA gemeldet, muss es sich als Behörde darum kümmern. Ggf. erhält der Händler eine aufs Dach, dass er künftig eine deutsche BA mitliefert, bestenfalls wird er verpflichtet diese noch nachzuliefern.
Ich würde das KBA anschreiben...
Viele "Händler" treten im Vertrag als Vermittler auf. Wie sieht es damit aus ?
Auch ein Vermiitler ist gewerblich und überlässt ein Produkt an einen Verbraucher. Somit ist er auch an die Vorgaben gebunden. Im Zweifel ist entscheidend, zwischen wem der Vertrag geschlossen wird. Und der Vertragspartner ist dann in der Pflicht.
Dann ist der Händler in der Pflicht, das KBA wird das wohl herzlich wenig interessieren.