Das KBA ist bei Kfz Marktüberwachungsbehörde und hat die Vorgaben des ProdSG in diesem Bereich zu vollziehen. Wenn sie den Hinweis bekommen, müssen sie in pflichtgemäßem Ermessen nach Bundes-Verwaltungsverfahrensgesetz diesen Hinweisen nachgehen.
Was sie dann tatsächlich daraus machen, ist eine andere Frage...