Macht was ihr wollt.
Eine vermeidbare Gefährdung wäre ja auch eine starre AHK erst gar nicht anzubauen......
Zitat:
Ragen überlange Teile in den restlichen Verkehr hinein, sodass andere Personen einem erhöhten Verletzungsrisiko oder zumindest größeren Behinderungen ausgesetzt werden, sind derlei Umbaumaßnahmen in der Regel nicht zugelassen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Sind die Fahrzeugteile unabdingbar und durch Sondergenehmigung zugelassen, müssen sie für den Rest des Straßenverkehrs ausreichend gekennzeichnet sein.
Ragen sie in den voranfahrenden Verkehr müssen sie durch gelbes bzw. weißes Licht markiert. Nach hinten muss die Absicherung durch rotes Licht gewährleistet sein. Für gewerbliche Kraftfahrzeuge gelten gesonderte Bestimmungen. Sondergenehmigung werden hier im gesetzlichen Rahmen erteilt.
Ein außergewöhnliches Beispiel hierfür ist z. B. ein Schwertransport. Neben zusätzlich absichernden Fahrzeugen sind auch ausreichend Warnlichter am Schwertransporter selbst angebracht, da die Zugmaschinen und Anhänger meist Überbreite und Überlänge haben. Hinzu kommen gegebenenfalls auch weiter herausragende Transport- oder Bauteile.
Zitat Ende
Dies gilt vorne z.Bsp. für Rammschutzbügel etc., und dann ist noch die überstehende Ladung gemeint.
Aber wenn ihr für eine nicht abgenommene AHK zahlen möchtet........