Anhängerkupplung

  • Gerade beim ADAC gefunden....


    Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.

  • Okay, dann habt ich da was falsch verstanden oder so. Kann es aber auch sein, dass es dann bei unseren Xtrails vielleicht nochmal speziell ist, weil die AHK genau hinter der Nebelschlussleuchte hängt?

    Nissan X-Trail T32c; 1,6 DIG-T; Tekna; 7-Sitzer; Schwarz-Metallic. :thumbup:

  • Also in der Vorschrift definitiv nur wegen des Kennzeichens.


    Was würden den diejenigen machen mit einer starren Kupplung? Flexen? Bei Nebel nicht fahren? :whistling:

  • Arme Hoch Schock bekämpfen.
    Solche Vorschriften gibt es nicht. Nicht mal in Bayern.

    Doch gibt es, ich habe schob 2 mal eine Verwahrung von 35 Euro in München gezahlt wo ich meinen Volvo noch gehabt habe und der hatte die auch unterhalb des Kennzeichen gehabt.

  • Ja, wenn man will, dann kann man es ableiten von den bestehenden Vorschriften, weil es eben als vermeidbare Gefährdung angesehen wird. Für den normalen Menschenverstand auch logisch nachvollziehbar aber es gibt eben keinen Paragraphen in dem explizit steht, daß eine abnehmbare AHK abzunehmen ist. Nun ja, das ist genauso wie im anderen Treath mit dem generellen Tempolimit, was viele auch ablehnen, weil man ja nicht genau belegen kann, wie viele Menschen dadurch ihr Leben nicht verlieren würden.
    Frage mich immer, ob die Leute auch noch so reagieren würden, wenn sie selbst betroffen wären.
    Gute Nacht für heute. :sleeping:

    Nissan X-Trail T32c; 1,6 DIG-T; Tekna; 7-Sitzer; Schwarz-Metallic. :thumbup:

  • Macht ech doch nicht verrückt wegen solchen alberen Gesetzen... natürlich ist es immer blöd, wenn man an einen Klugscheisser gerät... und der dann auch noch eine Verwarnung auspricht oder aufschreibt. Allerding gebe ich zu bedenken, wir leben im Hamburg. Hier ist nach und nach gesetzloser Raum geworden, nicht schön aber leider wahr. Hier wird in dritter Reihe geparkt, fahren Autos nach Unfällen monatelang mit zugeklebten Türen und Fenstern, stehen Autos monatelang mit platten Reifen auf heiß begehrten Parkplätzen und und und... unsere Ordnungshüter haben es offenbar aufgegeben, da fällt eine angebaute (wenn auch abnehmbare) AHK nicht weiter ins Gewicht.

    1,6L Benziner, Ez. 2019, FL, blaues Auto, schwarze Reifen.

  • Doch gibt es, ich habe schob 2 mal eine Verwahrung von 35 Euro in München gezahlt wo ich meinen Volvo noch gehabt habe und der hatte die auch unterhalb des Kennzeichen gehabt.

    Nochmal! Gibt es nicht! Wenn das Kennzeichen nicht verdeckt wird!


    Wenn der Cop es probiert und du zahlst.......


    Ich habe immer die Stvzo im Auto. Die überreiche ich dann immer und sage sehr freundlich die sollen mir sagen wo das steht. Dann ist schnell Ende mit der Diskussion.


    Manche LKW Fahrer zahlen dafür weil sie am Motorwagen, den sie gerade ohne Anhänger betreiben, die Anhängerkupplung aber schon geöffnet ist.
    ICH zahle dafür nicht! Weil es kein Gesetz dafür gibt.


    In der Unfallverhütungsvorschrift steht es drin. Dies hat aber die Trachtengruppe nicht zu interessieren!


    Also lieber Harald, in deinem Fall ist es sehr dumm gelaufen, sorry.

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme


    (1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.



    Ich denke, darauf wird sich die Polizei mancherorts berufen. Eine abnehmbare Anhängerkupplung wäre dann eine vermeidbare Gefährdung. Wie gesagt, alles eine Auslegungssache. ?(

    X Trail 1.6DIG-T Acenta mit allem was die Preisliste hergab (Vorführwagen) :)

  • Sag ich doch. Ist ja eigentlich auch logisch, denn sonst müsste man bei allen Sachen die es künftig noch so geben wird die StVZO jedesmal wieder ändern. Also umschreibt man es. Mit Logik kann man es dann auch so herauslesen und die uniformierten berufen sich darauf.

    Nissan X-Trail T32c; 1,6 DIG-T; Tekna; 7-Sitzer; Schwarz-Metallic. :thumbup: