Ja, horizontal montiert. Allerdings bin ich mit der Passgenauigkeit und der soliden Ausführung mehr als zufrieden. Da wir Segler sind, haben wir ständig was am Haken, vermutlich werde ich den Haken gar nicht erst abnehmen. Im Übrigen möchte ich mich an dieser Stelle bei @Hookman bedanken: Dank seiner Anleitung hatte ich die hintere Stoßstange in weniger als 15 Minuten demontiert. Wenn man nicht weiß, wo man suchen soll, würde es vermutlich deutlich länger dauern.
Anhängerkupplung
-
-
Dann lass dich nicht in Bayern blicken wenn Du eine abnehmbare AHK hast und diese nicht weg tust kann es schon mal ein Knöllchen geben.
Da Du ja bei einem Unfall dann mit Schuld trägst wenn der Schaden beim Hintermann größer ausfällt als wie normal, und bei Dir kann der Schaden auch etwas größer werden.
-
Wer will denn nach Bayern?
-
Leider nach wie vor sehr viele...
Wobei die Wahrscheinlichkeit bzgl Ticket sehr niedrig ist. Schließlich müsste geprüft werden, ob abnehmbar oder fest verbaut. -
Wer will denn nach Bayern?
Der war gut....
-
Wer will denn nach Bayern?
Die, welche es sich leisten können. Der Rest fliegt dann wie immer nach Malle.
-
@Harald-RS
Arme Hoch Schock bekämpfen.
Solche Vorschriften gibt es nicht. Nicht mal in Bayern.Was es gibt:
einige Versicherungen zicken rum, wenn bei Unfall durch die AHK ein großerer Schaden entsteht als nötig.
Aber wann zicken die nicht rum... -
@Harald-RS
Arme Hoch Schock bekämpfen.
Solche Vorschriften gibt es nicht. Nicht mal in Bayern.Wer hat Dir denn das gezwitschert? Klar gibt es die. Wenn Du eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht entfernst, obwohl du sie nicht benötigst, dann kann man dich schon mit einem Ordnungsgeld belegen, weil es eine vermeidbares Unfallrisiko darstellt.
Ist kein Spaß. Auch mein Freundlicher hat mich explizit drauf hingewiesen, als ich meinen Dicken nach dem Anbau der AHK dort wieder abgeholt habe. Habe den Polizisten meines Vertrauens gefragt und er hat mir das so bestätigt. Die haben nur selten Lust aus dem Auto zu springen und dir deshalb die Leviten zu lesen, aber bei einem Übereifrigen Frischling kann Dir das schon mal passieren und er/sie ist im Recht. -
Dann lass dich nicht in Bayern blicken wenn Du eine abnehmbare AHK hast und diese nicht weg tust kann es schon mal ein Knöllchen geben.
Wo steht das? Gibt es so nicht!!!!
Wenn bei abnehmbaren Kupplungen das Kennzeichen bei montierter Kupplung verdeckt ist, dann und erst dann ist man verpflichtet diese bei Nichtgebrauch zu entfernen. Wenn sie im Gebrauch ist durch Anhänger oder Fahrradträger ist sowieso ein zweites Kennzeichen montiert.Ergo würden die AHK`s die fest montiert sind ja immer dumm da stehen bei einem Unfall.
Ich habe einige Polizisten kennengelernt vor denen ich meinen Hut ziehe. Wenn sie nämlich auch mal sagen: Sorry habe ich keine Ahnung.
Die haben nur selten Lust aus dem Auto zu springen und dir deshalb die Leviten zu lesen, aber bei einem Übereifrigen Frischling kann Dir das schon mal passieren und er/sie ist im Recht.
Bei den heutigen Kupplungen ist es nicht wirklich leicht zu erkennen ob diese fest verbaut sind oder abnehmbar. Besonders nicht bei den horizontal abnehmbaren Kupplungen.
Dann mal los mit dem Shitstorm
-
Dann muss es dafür eine rechtliche Grundlage geben.
Schau doch mal nach, ob du dafür eine Vorlage findest.