Hallo,
Was ein K(r)ampf!
Ich habe mir 8x19 Felgen montiert und Spurverbreiterungen (40mm je Achse).
Gestern konnte ich endlich auch die vordere Verbreiterung montieren.
Eckdaten:
Felgen: Borbet 8x19 (ET45)
Reifen: 235/50H19
Spurverbreiterung: H&R 40mm
Diese Kombination ergibt auf dem Fahrzeug eine ET25, was optisch wie technisch einwandfrei funktioniert.
Heute also hin zum Eintragen:
Dekra
geht nicht, weil EU-Gutachten und Teileabnahme dürfen sie nicht , blablablabla - "geh zum TUV".
Die Auskunft war kostenlos.
TUV
Ein Prüfer hat sich gnädig meiner angenommen - OHNE TERMIN(!).
nach elend langer theoretischer Prüfung, Begutachtung der Unterlagen und Befragung des Computers kam heraus:
Das Gutachten der H&R Spurverbreiterung führt nur die Serienbereifung mit Felge 7 x 19 auf. Ich aber habe 8 x 19 montiert.
Diese sind nicht explizit im Gutachten aufgeführt und somit ist die Kombination Spurverbreiterung auf ET25 und 8" Felge nicht zulässig!
Vorwitzig hat er mir dann im Computer noch zeigen wollen, dass es keine Felgen mit ET 25 auf dem Zubehörmarkt für den X-Trail gibt (sehr lustig).
Wenigstens bin ich auch hier kostenlos davon gekommen.
Jetzt also die Frage:
Wer hat die Spur auf ET25 verbreitert und 8" breite Felgen montiert (zwecks Vergleichsgutachten) ?
Ich habe auch schon Emails an H&R und Borbet geschickt. An sich sollten die Firmen daran interessiert sein, dass ihr Material zulässig ist.
Ich liebe deutsche Bürokratie!