kleiner Nachtrag:
Die Stopp-Start-Automatik ist Bestandteil der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, gedacht zur Reduzierung des direkten CO2-Ausstoßes und darf daher NICHT dauerhaft deaktiviert werden – sei der durch diese hirnrissige Spar-Automatik angerichtete Folgeschaden und damit dann wieder verbundene CO2-Ausstoß auch noch so riesig.