Dashcam montieren

  • Damit ist aber die Benutzung weiterhin nicht legal, oder? Heißt doch nur, dass es in bestimmten Fällen als Beweis zugelassen werden kann, aber die permanente Aufnahme ist doch nicht erlaubt. Ist aber auch typisch, anstatt hier Mal Klarheit zu schaffen, bleibt es weiter nicht eindeutig.

    u.a. X Trail 1.6 DCI, 18 Zoll und ein paar andere Anpassungen

  • @Sam
    so ist es.


    Abgesehen davon kann das ja gegebenfalls sowieso nur in Gerichtsverfahren verwendet werden. Je nach Richter und Lage.
    Bei allem Geplänkel, allen Bagatelle Sachen, die ohne Polizei geregelt werden müssen, nutzt die Aufzeichnung absolut gar nichts.
    Im Gegenteil, kann einem vom Gegner sogar eine Anzeige einbringen.

  • Falsch.
    Die Benutztung ist legal - solange die unrelevanten Teile verworfen werden.
    Nur da, wo wirklich etwas relevantes passiert, darf auch dauerhaft gespeichert werden.
    Das ist gängige Funktion der Systeme.


    @peho
    Auch der Sheriff und sogar deine Versicherung wird gerne sehen, was wirklich passiert ist.
    Ich gehe davon aus, dass eine gute Aufnahme das Verfahren auch deutlich beschleunigen kann.

  • @peho
    Auch der Sheriff und sogar deine Versicherung wird gerne sehen, was wirklich passiert ist.
    Ich gehe davon aus, dass eine gute Aufnahme das Verfahren auch deutlich beschleunigen kann.

    Du sagst es richtig. Das Verfahren, aber das gerichtliche.
    Die Auswertungen der Cam sind nur im Gerichtsverfahren bzw. auf juristischem Weg verwertbar.
    Die Polizei verwertet diese Aufnahmen zur Schuldklärung vor Ort nicht. Die Versicherung nimmt diese natürlich dankend an. Wie die Versicherungen solches Material untereinander zur Klärung verwerten werden, weiß wohl am besten Litauenurlauber. Kann mir aber gut vorstellen, dass sie dafür auch ein Klageverfahren brauchen.

  • Du sagst es richtig. Das Verfahren, aber das gerichtliche.Die Auswertungen der Cam sind nur im Gerichtsverfahren bzw. auf juristischem Weg verwertbar.
    Die Polizei verwertet diese Aufnahmen zur Schuldklärung vor Ort nicht. Die Versicherung nimmt diese natürlich dankend an. Wie die Versicherungen solches Material untereinander zur Klärung verwerten werden, weiß wohl am besten Litauenurlauber. Kann mir aber gut vorstellen, dass sie dafür auch ein Klageverfahren brauchen.

    Da das Thema mit der Zulassung bei Gerichten recht frisch ist, sind mir bis jetzt keine Erfahrungswerte im Zusammenhang mit der Versicherung bekannt. Ich persönlich habe mir jetzt jedoch so eine Kamera zugelegt... man weiß ja nie... :D
    Muss jetzt nur noch gucken, wo bzw. wie ich das Stromkabel im Himmel und der rechten A-Säule verstecke... und wo ich den USB einstecken werde... ich denke Mittelarmlehne...

    X-Trail 2.0 dci 4x4 Xtronic Tekna (T32) 7 Sitzer, AHK von MVG, PIONEER-Soundsystem und einiges von Ali

  • Muss jetzt nur noch gucken, wo bzw. wie ich das Stromkabel im Himmel und der rechten A-Säule verstecke... und wo ich den USB einstecken werde... ich denke Mittelarmlehne...

    Hinterm Innenspiegel montieren, soweit am Kasterl wie geht.
    Kabel über den himmel, A-Säule links nach unten und direkt links im Sicherungskasten anschließen (siehe erste Seiten mein Bericht). Dann ist vom Kabel nix mehr zu sehen.

  • Hinterm Innenspiegel montieren, soweit am Kasterl wie geht.Kabel über den himmel, A-Säule links nach unten und direkt links im Sicherungskasten anschließen (siehe erste Seiten mein Bericht). Dann ist vom Kabel nix mehr zu sehen.

    Danke... gute Fotos und Erklärungen... aber meine Cam darf nur 5V abbekommen. Ich denke ich muss hier über einen USB-Anschluss gehen. Drum habe ich überlegt das Original-Kabel über die rechte B-Säule irgendwie ins Handschuhfach zu legen und dort eventuell noch eine USB-Buchse einzubauen...!?

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  • Spannungsregler einbauen, kostet wenig und funktioniert gut.


    Alternativ kannst du einen USB Strang hernehmen, richtig. Halte ich aber für umständlicher.

  • Weiß jemand, wie man die schwarze Kunststoffabdeckung hinter dem Rückspiegel abbekommt? Also diese, die an der Windschutzscheibe irgendwelche Elektronik / Sensor(en) drunter hat. Möchte mal gucken ob ich an dieser Kappe die Dashcam montieren könnte, da es eigentlich eine gute Position wäre...

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  • Falsch.
    Die Benutztung ist legal - solange die unrelevanten Teile verworfen werden.
    Nur da, wo wirklich etwas relevantes passiert, darf auch dauerhaft gespeichert werden.
    Das ist gängige Funktion der Systeme.

    Gibt es offizielle Quellen zur Legalität? Ich habe dazu sehr unterschiedliche Urteile gelesen. Und wer entscheidet was auch relevant ist? Letztlich filmt man immer unbedarfte Fahrzeuge und Personen im Verkehr. Trotz eventueller späterer Löschung verstößt man schon im Moment der Aufnahme gegen deren Persönlichkeitsrechte.
    Insofern würde mich wirklich der tägliche Einsatz interessiere , aber dazu hilft das neueste Urteil ja auch nicht.

    u.a. X Trail 1.6 DCI, 18 Zoll und ein paar andere Anpassungen