https://www.adac.de/infotestra…k/reifen_kontroll_system/
4. Dürfen die Sensoren des direkt messenden RDKS in einem zweiten Rädersatz weggelassen werden?
Nein! Mit der Ausrüstungsvorschrift wurde das RDKS Bestandteil der Typgenehmigung. Damit muss das RDKS mit allen verwendeten Rädersätzen einwandfrei funktionieren. Mögliche Fehler oder Fehlfunktionen des RDKS, die mit einem Warnsignal kenntlich gemacht werden, müssen behoben werden. Ein Abschalten des RDKS, wie es bei optionalen Systemen in der Vergangenheit teilweise möglich war, ist mit der Ausrüstungsvorschrift nicht mehr zulässig und vielfach nicht mehr möglich. Wer mit einem Rädersatz ohne die entsprechend geeigneten Sensoren sein Fahrzeug in Betrieb nimmt, wird dauerhaft eine Fehlermeldung im Display erzeugen, die sich nicht unterdrücken lässt.