Garantiebeginn?

  • Moin zusammen,
    vor einer Woche meinen dänisichen Tekna (ohne jegliche Zulassung) abgeholt. Es war bei Fahrzeugübergabe keine Bordmappe dabei.
    Heute diese bekommen, und stelle fest- im dänischen Garantie-Zertifikat steht bereits der 22.09.2016 als Garantiebeginn und nicht der 13.10.2016-der Tag der Fahrzeugübergabe.


    Wie soll man das jetzt verstehen? ?(


    Vielen Dank!


    Gruß


    Witje

  • Moin
    Normalerweise zählt doch, der Tag, der Erstzulassung. Oder etwa nicht?


    Wenn der noch keine Zulassung hatte, würde ich das mit der Werkstatt bzw mit dem Kundendienst klären.

    X-Trail DIG-T (T32) MR16 6 Gang Schaltung Tekna in Blau-Grau-Metallic

  • Richtig, das Datum der Erstzulassung ist der Garantiebeginn. enn der Wagen in Dänemark nicht als Vorfürwagen gelaufen ist, würde ich das schnell mit dem Nissan Kundendienst klären. Wenn das nicht klappen sollte, müßte meiner Meinung nach der ausliefernde Händler nachbessern. (Garantieverlängerung, Preisnachlaß, oder, oder)

    X Trail 1.6DIG-T Acenta mit allem was die Preisliste hergab (Vorführwagen) :)

  • Schau mal in Deinen Bestellunterlagen. Da gibt es sicher einen Passus, dass bei Re-Importfahrzeugen der Garantiebeginn schon vor der Erstzulassung liegen kann. Das hängt wohl mit dem Verkauf des (dänischen) Nissanhändlers an den Deutschen Importeur zusammen. Wahrscheinlich ist hier der Zeitpunkt des Geldeingangs der maßgebliche Zeitpunkt...

  • Daran hatte ich noch gar nicht gedacht, klingt aber logisch. Das könnte das Auslieferungsdatum/ Rechnungsdatum an den Kunden/ Importeur sein. Und damit auch der Garantiebegin.

    X Trail 1.6DIG-T Acenta mit allem was die Preisliste hergab (Vorführwagen) :)

  • Moin,
    danke!


    Ich denke auch, hier ist der Garantiebeginn gleich dem Datum der Auslieferung vom dänischen Nissan-Vertragshändler an den Importeur.
    Ja gut, es sind nur drei Wochen weniger Garantie, man kann das gerade so noch verkraften;)))


    Gruß


    Witje

  • Wieder etwas dazu gelernt.
    Kommt wohl auch sehr auf die Vertragsformulierungen an. Wenn im Vertrag gestanden hätte Herstellergarantie ab Auslieferung, hätte das Urteil anders aussehen können. Wobei die Klage auf Rückabwicklung auch sehr gewagt wäre, eher eine auf Kaufpreisminderung.
    Wobei wir in deinem Fall über drei Wochen reden, das wird, wenn es gut läuft auf einen Satz Fußmatten hinauslaufen. ;)

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