die Teile haben mit Sicherheit nix mit der ABE zutun
Das wäre ja wie mit der Hundebox,wenn dir hinten einer drauf fährt und sie deinem Fondpassagier in den Rücken drückt.
Automatische Heckklappe
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Die Hundebox gilt aber als normale Zuladung, wärend du da etwas technisch veränderst.
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Esox
So leid es mir tut aber da liegst du falsch. Sogar durch getönte Folien auf den Rücklichtern verlierst du bereits die ABE. -
das weiß ich und glaube ich dir auch,denn das läuft unter " Eingriff in den Straßenverkehr"
Aber die Haubenlifter,glaub ich nicht -
Habe jetzt mal rumgegoogelt und bin im Kuga Forum gelandet.
http://www.kuga-freunde.com/t1…empfer-nachruesten-1.html
Siehe Post 19.
Also wenn es den TÜV nicht interessiert, wen dann sonst noch? -
da sind wir wieder mal bei dem leidigen Thema...
Es muss jeder selbst entscheiden was er einbaut und dann natürlich auch mit den Konsequenzen leben und mit dem vielleicht meckernden TÜV....aber dann wissen wir,ob man 's darf -
ich sag....man darf und ich mache es auch....scheiß auf die mir ständig auf der Motorhaube rumliegenden Fußgänger
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So isses.
Übrigens EinerMeiner: Die Beklebung von Lichtern mit Folie ist unzulässig, da der Charakter des nach außen wirkenden
Lichtes abschwächend und nachteilig verändert wird, genauso wie der Einbau von nachträglichen LED in Lichter mit Glühlampen im Außenbereich den Leuchtcharakter verändert und deshalb unzulässig ist.
Ich hatte übrigens mit meinem alten Qashqai mal einen Frontalunfall mit geknickter Motorhaube. Der Haubenlift war weder
für die Gutachter noch für die Versicherung überhaupt ein Thema, im Gegenteil: da eine Halterung verbogen war, bekam ich diese sogar ersetzt.