...und ihr dachtet ihr seit versichert!
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Aber nicht in Verbindung mit einem Fahrzeugdiebstahl, sondern von Diebstahl von Gegenständen aus einem Fahrzeug. Und da zahlt die Hausratvesicherung jetzt nicht, weil das Fahrzeug nicht AUFGEBROCHEN wurde...
Das urteil hat jetzt bestätigt, das die (Aus)Nutzung des Keyless Go System nicht als Aufbruch gilt sonder ein gewöhnlicher Diebstahl ist, also keine Deckung über die Außenversicherung... -
Nun mal was von mir... als Versicherungsfachmann...
In den neueren Bedingungen von Hausratversicherungen ist der Diebstahl von Hausrat aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug oder Dachbox tatsächlich oft mitversichert. In meinem Fall z.B. bis 5000,- Euro und unabhängig davon, ob das Auto in einer Garage oder ähnlichem Stand!
Wichtig ist, dass das Fahrzeug verschlossen war... UND Aufbruchspuren vorhanden sind.
Bei einem überlasteten "Keyless Go" wird es schwierig mit einer Regulierung zu rechnen, da das Fahrzeug ja auch unverschlossen gewesen sein hätte können.
PS: Aus diesem Grund ist es auch empfehlenswert die Wohnungstüre nicht nur zuzuziehen, sondern auch mindestens einmal, besser zweimal abzuschließen... ?