...und ihr dachtet ihr seit versichert!

  • Man sollte aber dazu sagen, das es sich hier um die Außenversicherung der Hausratversicherung handelt.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!

    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Im rechtlichen Sinne ist es Diebstahl, wenn er das Auto so öffnet und unberechtigt entwendet, denn man sperrt ja ab und den Schlüssel bekommt der Dieb nicht mitgegeben.

    Kasko zahlt sowas schon.

    Nissan X-Trail T32c; 1,6 DIG-T; Tekna; 7-Sitzer; Schwarz-Metallic. :thumbup:

  • Im rechtlichen Sinne ist es Diebstahl, wenn er das Auto so öffnet und unberechtigt entwendet, denn man sperrt ja ab und den Schlüssel bekommt der Dieb nicht mitgegeben.

    Kasko zahlt sowas schon.

    Wie ich schon schrieb, es geht hier um die Außenversicherung der Hausratversicherung und damit die zahlt muß es ein Einbruch und nicht 'nur' ein Diebstahl sein.

    Falls die Versicherungsbedingungen nicht geändert wurden, muß das Fahrzeug dafür zudem in einer (Tief)Garage / Parkhaus stehen.

    Zu meiner Zeit bei der Versicherung war es nämlich so, das dies 'der Aufbruch eines geschlosenen Behältnis in einem geschlossenen Raum' ist -> Hausrat zahlt gestohlene Kleidung, Kamera etc

    Passiert das gleiche auf einem normalen offenen Parkplatz -> Hausrat zahlt nicht

    Die Fahrzeugkasko zahlt keine gestohlenen Dinge aus einem Auto, außer sie waren vor dem Diebstahl fest mit dem Fahrzeug verbunden -> Radio, Navi...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!

    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Phryso

    Du interpretierst da zu viel rein:

    Zitat



    Laut dem Vertrag über die Hausratsversicherung werden auch versicherte Sachen entschädigt, die "durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet" werden.


    Es ist egal wo das Fahrzeug steht.
    Das Problem ist, dass die Versicherung das Keyless nicht als ordnungsgemäßen Verschluss ansieht.
    Der Diebstahl des digitalen Schlüssels wird nicht mit dem Diebstahl eines gewöhnlichen Schlüssels gleichgesetzt.

    In der Folge könnte man sagen, dass das geklaute Auto auch nicht versichert ist denn es lässt sich ja Keyless öffnen.

    Oder anders: Deine Versicherungsbeiträge nehmen wir gerne. Den Schaden (nach Vertrag!) zahlen wir trotzdem nicht.

  • Naja, da wird sich dann die andere Sparte im möglicherweise gleichen Konzern freuen, sofern man eine Rechtschutzversicherung hat. Schon irgendwie absurd, wenn man eine Versicherung braucht um eine andere Versicherung verklagen zu können, weil diese nicht zahlen will. Wenn beide vom selben Anbieter sind ist es doppelt lustig und wenn die Rechtschutzversicherung dann auch nicht zahlen will gleich dreifach. Welche Versicherung nutzt man denn dann um die Rechtschutzversicherung zu verklagen?

    Scheiß Thema diese Versicherungen. :/=O

    Nissan X-Trail T32c; 1,6 DIG-T; Tekna; 7-Sitzer; Schwarz-Metallic. :thumbup:

  • Na dann kündigt doch eure Versicherung...bringt ja sowieso nichts.

    Ich liebe diese Verallgemeinerungen.

    Es geht hier um die Hausratversicherung, also nicht die Fahrzeugversicherung. Also nicht alles mischen. Und in diesem Fall hat die Rechtsprechung der Versicherung Recht gegeben, also wo ist das Problem?

    Dann ja wohl eher bei der Gesetzeslage...

    u.a. X Trail 1.6 DCI, 18 Zoll und ein paar andere Anpassungen

    Einmal editiert, zuletzt von Sam ()

  • Phryso

    Du interpretierst da zu viel rein:


    Es ist egal wo das Fahrzeug steht.
    Das Problem ist, dass die Versicherung das Keyless nicht als ordnungsgemäßen Verschluss ansieht.
    Der Diebstahl des digitalen Schlüssels wird nicht mit dem Diebstahl eines gewöhnlichen Schlüssels gleichgesetzt.

    In der Folge könnte man sagen, dass das geklaute Auto auch nicht versichert ist denn es lässt sich ja Keyless öffnen.

    Oder anders: Deine Versicherungsbeiträge nehmen wir gerne. Den Schaden (nach Vertrag!) zahlen wir trotzdem nicht.

    Zumindest in den 90ern war es eben nicht egal wo das Fahrzeug steht, damit die Hausratversicherung aus dem Fahrzeug entwedete Gegenstände zahlt.

    Steht das Fahrzeug draußen, zahlt die Hausratversicherung nicht, da es dann lt. Versicherungsbedingungen der Diebstahl aus einem Fahrzeug ist, ergo Hausratversicherung greift nicht (die Teilkasko aber auch nicht!).

    Wird das Fahrzeug aber in einem Gebäude aufgebrochen, zählt es für die Hausratversicherung nicht als Auto sondern als verschlossener Gegenstand der in einem Gebäude aufgebrochen wird, also ähnlich einer Geldkassette oder einem Tresor, ergo zahlt die Hausratversicherung entwedete Kleidung, Fotoapparat etc.

    Ich war damals drei Jahre bei einer Versicherung beschäftigt und habe diesen Mist für meine Prüfung zum 'Versicherungsfachmann BWV' lernen müssen.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!

    Peter Melander Graf von Holzappel