Genauso ist es bei mir.
Niedrige Einstufung da viele schadenfreie Jahre, daher VK kaum teurer als TK, nur reine Haftpflicht wäre deutlich günstiger, dafür ist aber auch so gut wie nichts abgedeckt ...
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Ich weiß zwar nicht, was ein Frontscheibenwechsel kosten darf, aber ich weiß jetzt, was er kostet: 1.840 Euro.
Bei TK mit 150 Euro SB eben nur noch die 150 Euro ..... -
Ich weiß zwar nicht, was ein Frontscheibenwechsel kosten darf, aber ich weiß jetzt, was er kostet: 1.840 Euro.
Bei TK mit 150 Euro SB eben nur noch die 150 Euro .....Und jetzt zickt die Versicherung wegen dem Regensensor herum und möchte diesen nicht bezahlen.
Der Spaß ist jetzt in vollem Gange ..... -
Rechtsanwalt und gut ist
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Ich hab der Versicherung noch bis 22.05.2020 Zeit gegeben, ihr Vorgehen zu Korrigieren. Wenn dann das Geld für den Sensor nicht da ist, bin ich am 25.05.2020 beim Anwalt und lass prüfen, ob die RSV die Deckung für das Ganze übernimmt.
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Um welche Summe geht das bei dem Regensensor?
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Es geht um knapp 195 Euro.
Kommenden Freitag werde ich die Versicherung in Verzug setzen. Dann kann ich zum Anwalt gehn. Dabei geht es wohl um die Einhaltung bestimmter Rehenfolgen, damit die Versicherung auch meine Anwaltskosten tragen muss.
Mir geht's jetzt nicht mehr um das Geld, sondern um das Gehabe der Versicherung. -
Versicherung muss nur die Anwaltskosten übernehmen, wenn sie einen Rechtsstreit verlieren. Zuvor erstmal vorstrecken oder eben Rechtsschutz. Aber davon leben tausende Anwälte...
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In der Regel können die alten Sensoren umgebaut werden. Sollte dies der Fall sein, ist die Versicherung im Recht, da der neue Sensor dann nicht zum eigentlichen Schaden gehört.
Die Versicherungen lassen die Rechnungen in der Regel von externen Dienstleistern prüfen, welche über die notwendigen Programme verfügen, sämtliche notwendigen Arbeiten auf der Rechnung gemäß Herstellervorgaben gegenzuprüfen und Abweichungen werden dann rausgestrichen.
Hier geht es dann auch nicht um die 195,- Euro Deiner Rechnung, sondern um die Masse... und entsprechend Geld, was eingespart wird.
Oft wird eben einfach mit ausgetauscht, da was neues zu verbauen einfacher ist, als umzubauen.
Wenn durch steigende (Rep.-)Kosten zum 1.01. wieder die Typklassen steigen, wird auch wieder gemeckert... -
In der Regel können die alten Sensoren umgebaut werden. Sollte dies der Fall sein, ist die Versicherung im Recht, da der neue Sensor dann nicht zum eigentlichen Schaden gehört.
...Das ist richtig und auch die Argumentation der Versicherung.
Zumindest bei dem X-Trail, welchen ich fahre (ich weiß nicht, wie das bei anderen Konfigurationen und Baujahren ist), geht zumindest der Klebepad vom Regensensor kaputt. Diesen Klebepad gibt es nicht von NISSAN-Deutschland. Daher muß, auch wenn der Sensor beim Ausbau nicht beschädigt wurde (was selten der Fall ist), dieser ausgetauscht werden. Im NISSAN-System wird für den Scheibentausch auch explizit ein neuer Regensensor angegeben. Die Werkstatt muss für die Reparatur die Gewährleistung übernehmen. Wenn sie den alten Sensor mit doppelseitigem Klebeband irgendwie "hintüdelt" und das Ding nicht mehr wie im Originalzustand funktioniert, will er micht bestimmt nicht reklamieren hören.Über diese externen "Dienstleister" brauchen wir hier nicht weiter diskutieren. Deren "Nähe" zu ihren Auftraggebern ist schwer zu leugnen. Daher sind deren Ergebnisse grundsätzlich in Frage zu stellen und deren "Quellen" anzuzweifeln.
Ich habe mit der Versicherung einen Vertrag. Ich zahle meine Beiträge und sie tritt bei den versicherten Schäden ein. Diesen Vertrag erfüllt sie im Moment nicht.
Vielleicht wird es hier auch einfach mal Zeit, ein gerichtliche Entscheidung zu finden.
Ich würde diese Diskussion hier jetzt gerne beenden, da sie nicht mehr zum eigentlichen Thread gehört.