Sind 225/55 R19 99H Reifen zulässig

  • Hallo zusammen,


    ich habe die Suche bereits bemüht (im Forum sowie auch Google), aber bisher noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden.
    Bei der genannten Reifengröße geht es mir hauptsächlich erstmal um die Tragfähigkeit von 99. Ist dies erlaubt auf einem T32 1,6 Diesel (EZ: 2015)?
    Ich frage aus dem Grund, da im Fahrzeugschein bei den 17'' Reifen die Tragfähigkeit von 102 angegeben ist. Muss ich nun diese (noch guten) Sommerreifen entsorgen oder sind diese etwa doch zulässig?
    Vielen Dank schon mal für Eure Mühe und Gruß aus dem Schwabenland


    Jürgen

  • Hallo zusammen,


    sorry dafür aber ich musste den Betreff nochmals korrigieren, da sich hier ein Schreibfehler eingeschlichen hat. Es handelt sich um die Reifengröße 225/55, nicht wie ursprünglich genannt 255/55.
    Weiterhin besteht jedoch die Frage der Tragfähigkeit von 99, ist diese zulässig?
    Falls ja, wo kann ich hierzu etwas verlässliches finden? Im Fahrzeugschein sind nur 17'' mit Tragfähigkeit 102 aufgeführt.
    Sorry nochmals für den Fehler und Gruß aus dem Schwabenland,


    Jürgen

  • Ja, sind problemlos zulässig.
    Im Schein wird auch nix mehr eingetragen.
    Im Original haben die imho auch 225/55R19 99H montiert.


    Lastenindex 103 ist sehr selten in der Größe.
    Das sind dann Reifen für die großen Lieferwagen bzw als Offroad-Reifen gebräuchlich (da stabilere Flanken).

  • Schau in den Fahrzeugschein, da sind die höchtzulässige Achslast für Vorder - und Hinterachse angegeben. Die halbiert, hast Du die Mindestraglast in kg, die ein Reifen haben muss.
    Dann suchst mit Google nach Reifenlastindex, und damit hast Du den mindestens erforderlichen Lastindex ermittelt, wo auch die jeweiligen kg dazu stehen. Der 1.6er cDi kommt nicht über 210km/h wo dann die Tragfähigkeit der Reifen nachlässt, also erstmal kein Problem.
    Ich würde den Lastindex allerdings auch etwas grösser wählen, als unbedingt erforderlich.
    Frage wäre, ob man überhaupt in der Reifengröße Reife mit zu niedrigem Lastindex bekommt.


    Über den Daumen gepeilt:
    Der ixi darf etwas über 2t wiegen. Fallen also pro Rad sagen wir 550kg an.
    Lastindex wäre da 88 mit 560kg.
    Li 102 sind 850kg, Li 99 sind immer noch 775kg - sollte passen.


    Geschwindigkeitsindx H geht bis 210km/h, der 1.6er cDi hat 186km/h eingetragen, plus 6,5km/h mal 0,01 = ca. 196km/h. Damit kann man auch den H-Reifen fahren, da noch genug Luft bis zur 210 ist.


    Somit sollten die Reifen ohne Probleme gehen.
    Nachtragen muss man es nicht, da die Abmessungen stimmen, und auch die restliche Vorgaben eingehalten werden. Die Hersteller tragen meist nur eine Reifengröße ein, ichhatte z.B. nur W-Reifen drinstehen. Ein Besuch bei der GTÜ ergab, das ich auch niedrigere Geschwindigkeits- und Lastindexe fahren darf, sofern diese höher sind als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit/ Achslast.


    Gruß
    Steffen

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die zahlreichen (teilweise auch recht ausführlichen) Ausführungen. Dann ist ja alles gut und die Reifen können bleiben. Ich dachte nur wegen der unterschiedlichen Tragfähigkeit, dass es da Probleme gibt. Nun kann ich beruhigt morgen die Reifen wieder auf die Felgen montieren und wieder auswuchten.
    Wie gesagt, vielen Dank Euch allen und Gruß aus dem Schwabenland,


    Jürgen

  • Im Zulassungsschein (in D: Fahrzeugschein) müsstest du es wahrscheinlich nachtragen lassen.
    Im Typenschein sollte es aber drinstehen!

    235/65-17 Kann man auch fahren

  • Hallo zusammen,
    Es ist wichtig ob die gewünschten Räder auch in den Maßen in Deinem COC eingetragen sind. Ist das nicht der Fall muß jede Rad Reifen Kombination beim TÜV als Einzelabnahme eingetragen werden. Siehe mein Profil Foto. Ich hatte leider nur die 17"Räder in den Papieren Stehen und mußte diese Prozedur durchlaufen.