Ich bin mir nicht sicher, ob das rechtlich noch okay ist, weil du dann eigentlich mit 'ner Art Standlicht unterwegs bist, was rechtlich gesehen nicht erlaubt wäre. Deshalb ist es meines Wissens nach auch so, dass beim Tagfahrlicht nur vorne die Leuchten gehen. Frag mich aber nicht, wo das steht. (Hab gerade geschaut § 17 Ziffer 2 StVO) Beim X-Trail ist ja vorne Standlicht und Tagfahrlicht die gleiche Leuchte. Somit hat man bei Zuschaltung des Rücklichts automatisch die gleiche Beleuchtung als würde man Standlicht einschalten. Damit zu fahren ist aber unzulässig.
Leider sehe ich es immer wieder, dass Leute auch während der Dämmerung nur mit Tagfahrlicht unterwegs sind, meist, weil Sie gar nicht wissen, dass beim Tagfahrlicht nur die Leuchten vorn funktionieren. Wenn jemand hinten auch Licht will, frage ich mich ehrlich, warum man nicht einfach das Licht anmacht? Natürlich wird dann etwas mehr Strom verbraucht und vielleicht geht auch der Scheinwerfer eher kaputt, aber dafür wird man bei schlechten Lichtverhältnissen eher gesehen, sowohl vorn als auch hinten. Bei Sonnenschein braucht man hinten nicht wirklich, weil man sich von der Gefahrenstelle weg bewegt.
Also wofür beim Tagfahrlicht die hinteren Lichter ansteuern???