Das war ja 300km von meiner Haustür entfernt
Abschleppen „ab der Haustüre“ bedeutet nur dass der Versicherungsschutz ab Wohnadresse gilt... und hat nix mit abschleppen zu beliebig weit entfernten Werkstätten zu tun. (Es gibt auch Schutzbriefe von Kfz.-Versicherern, welche z.B. erst Versicherungsschutz bieten, wenn man min. 50 km von der Wohnanschrift entfernt ist).